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Großer Schritt nach vorn für die Organspende
Berlin - Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende erklärt Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer:
„Dieses Gesetz ist eine gute Nachricht für die mehr als 10.000 Menschen, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten. Es ist ein großer Schritt nach vorn, weil es strukturelle Hürden beseitigt und die Krankenhäuser bei dieser wichtigen Aufgabe nicht länger allein lässt. Gleichzeitig war es eine kluge Entscheidung, die Frage der Widerspruchslösung aus dem Gesetz auszuklammern. Der Gesetzgeber hat damit den Freiraum geschaffen, den die Debatte um eine ethisch und rechtlich so sensible Frage braucht.“
Organspende: Hauruck-Verfahren bei Widerspruchslösung würde die Menschen verunsichern
Berlin - „Für die Menschen auf der Warteliste ist es höchste Zeit, dass der Gesetzgeber die strukturellen Hürden für die Organspende in Deutschland beseitigt. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende kommen wir hier ein großes Stück weiter.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery vor der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses zum Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ am kommenden Mittwoch.
„Die Entnahmekrankenhäuser betreiben einen erheblichen Aufwand, bleiben aber häufig auf ihren Kosten sitzen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Organentnahme in Zukunft ausreichend finanziert wird“, betonte Montgomery. Ebenso notwendig sei eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten. Sie könne Transplantationsbeauftragten dabei helfen, sich voll auf ihre Aufgaben zu konzentrieren.
Montgomery begrüßte, dass die Regierung die Frage der Widerspruchslösung aus der Gesetzesinitiative ausgeklammert hat. „Bei der Widerspruchslösung geht es um ein hochsensibles Thema, das ethische, religiöse und verfassungsrechtliche Fragen berührt. Daher muss die Debatte in der ganzen gesellschaftlichen Breite geführt und dann aus der Mitte des Bundestags heraus entschieden werden. Ein Hauruck-Verfahren würde die Menschen verunsichern. Im Interesse der Patienten auf der Warteliste sollte das unbedingt vermieden werden.“
In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Entwurf bezeichnet die Bundesärztekammer (BÄK) die Gesetzesinitiative als geeignet, die Organspende als Gemeinschaftsaufgabe „in einem plural organisierten Transplantationswesen weiter zu stärken“. Nach Auffassung der BÄK könne sie mit dazu beitragen, den Menschen auf der Warteliste deutlich bessere Lebenschancen zu eröffnen. Unter anderem hebt die BÄK die vorgesehene Einrichtung eines neurologischen konsiliarärztlichen Bereitschaftsdienstes hervor. Dadurch würden die Entnahmekrankenhäuser bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls besser unterstützt. Für die Menschen auf der Warteliste könne so eine größtmögliche Identifikation potentieller Organ‐ und Gewebespender erreicht werden. Allerdings sei die für die Einrichtung des neurologischen konsiliarärztlichen Bereitschaftsdienstes vorgesehene Frist deutlich zu knapp bemessen. Die Bundesärztekammer schlägt vor, die Frist um ein Jahr, bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.
Das TSVG ist in Teilen übergriffig
Berlin – „In dem Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz steckt viel Gutes. Leider enthält er aber auch etliche Vorgaben, die gerade jungen Ärztinnen und Ärzten die Freude an der Arbeit in eigener Praxis verleiden können.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery vor der öffentlichen Anhörung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) am 16. Januar in Berlin. Montgomery kritisierte die geplanten staatlichen Vorgaben für offene Sprechstunden und die Ausweitung der Mindestsprechstundenzeiten als „übergriffig“. Offenbar habe sich die Politik von den Krankenkassen ins Ohr flüstern lassen, dass vermeintliche Versorgungsengpässe von unzureichenden Sprechstundenzeiten herrührten. Alle seriösen Zahlen würden dies aber widerlegen. Notwendig seien vielmehr flexible Lösungen, die sich sowohl an den Bedürfnissen der Patienten, als auch an denen der jungen Ärztegeneration orientieren. „Solche praxisnahen Regelungen können nur von der Selbstverwaltung kommen. Dafür muss ihr die Politik aber die notwendige Gestaltungsfreiheit geben“, forderte der BÄK-Präsident.
„Die Wurzel des Problems eingeschränkter Versorgungskapazitäten liegt nicht in einer unzureichenden Arbeitsleistung der Ärztinnen und Ärzte, sondern in einem bedrohlichen und zunehmenden Ärztemangel, für den in dem Gesetzentwurf keine Lösungen angeboten werden“, heißt es auch in der schriftlichen Stellungnahme der Bundesärztekammer für die öffentliche Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss. Zu begrüßen sei, dass zumindest ein Teil der Mehrarbeit entsprechend vergütet werden soll. Dennoch werde die wahre Ursache der eingeschränkten Versorgungskapazitäten und dadurch bedingter Wartezeiten verkannt. „Die Arbeitsbelastung von Ärztinnen und Ärzten ist bereits heute überdurchschnittlich hoch. Zudem führen der Strukturwandel im Gesundheitswesen mit mehr Ärztinnen und Ärzten in Anstellung, mehr Teilzeitarbeit, die striktere Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeitvorgaben sowie der demografische Wandel zu einer weiteren Arbeitsverdichtung“, so die BÄK in ihrer Stellungnahme.
Positiv hebt die Bundesärztekammer hervor, dass der Gesetzgeber mit der Neuaufstellung der Terminservicestellen erste Weichenstellungen für ein sektorenübergreifendes Konzept der Notfall- und Akutversorgung vornimmt. Allerdings würden in den neuen Servicestellen Vorhaltekosten entstehen, die über die Leistungsvergütung der Krankenkassen nicht abgedeckt sind. Die Finanzierung sei daher nicht nur aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch durch ergänzende Investitionen aus Steuermitteln zu gewährleisten.
Mit großer Sorge sieht die Bundesärztekammer das Vordringen von Kapitalgebern in die ambulante Versorgung. Daraus ergäben sich Risiken für die Wahlfreiheit von Patientinnen und Patienten ebenso wie für die Möglichkeit von Ärztinnen und Ärzten, sich niederzulassen oder im Angestelltenverhältnis den Arbeitgeber zu wechseln.
Die Bundesärztekammer begrüßt deshalb, dass der Gesetzentwurf Anpassungen bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) vorsieht, weist aber darauf hin, dass die vorgesehenen punktuellen Neuregelungen der zunehmenden Konzernbildung nur begrenzt entgegenwirken können. Sie unterstützt die Forderungen des Bundesrates nach Regelungen, die einem kapitalgetriebenen Missbrauch von MVZ-Strukturen wirksam begegnen, indem sie den gesundheitspolitisch gewünschten Versorgungsbeitrag von MVZ klarer fassen. Dazu gehört die grundsätzliche Bindung von Krankenhaus-MVZ an einen regionalen und fachlichen Bezug ebenso wie die Möglichkeit, eine Fokussierung auf lukrative Leistungsbereiche zu verhindern und sinnvolle Vorgaben zur Größe von MVZ zu machen.
Eine Minute Applaus: 121. Deutscher Ärztetag unterstützt Mitarbeiter in Pflegeberufen
Erfurt - Mit einem sechzig Sekunden langen Applaus hat der 121. Deutsche Ärztetag seine Solidarität mit den Mitarbeitern in den Pflegeberufen bekundet. „Die Mitarbeiter in der Pflege sind unsere wichtigsten Partner im Gesundheitssystem. Und sie haben die selben Probleme wie wir: zu viel Arbeit, zu wenige Kollegen, zu wenig Anerkennung. Das wollen wir ändern“, sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer.
Das Ärzteparlament beteiligte sich mit dem Applaus an der Aktion „1min.care“, die der Pflege die ihr gebührende gesellschaftliche Aufmerksamkeit geben soll. Ziel ist es, mindestens 24 Stunden Applaus in einer Videodokumentation zu sammeln. Die Solidaritätsbekundung der Ärzteschaft wurde auf Video aufgezeichnet und auf dem Youtube-Kanal der Pflege-Initiative veröffentlicht.
Zu 1min.care geht es hier: https://1min.care/
Reform der Notfallversorgung: Wir brauchen eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Selbstverwaltung
Berlin, 13.03.2018 – „Die neue Bundesregierung wird morgen vereidigt und in der Gesundheitspolitik muss sich die Koalition nun als erstes der Neugestaltung der Notfallversorgung widmen.“ Das forderte Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery heute in Berlin. Die aktuelle Grippewelle habe die ohnehin schon angespannte Situation in den Ambulanzen noch einmal verschärft. Dabei sei deutlich geworden, dass ausreichende Notfallkapazitäten in Krisenzeiten unerlässlich sind. „Wir brauchen deshalb eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Selbstverwaltung für eine gute Notfallversorgung in Deutschland. Was wir nicht brauchen, sind unausgegorene Reformkonzepte, wie sie derzeit im Gemeinsamen Bundesausschuss beraten und womöglich demnächst beschlossen werden.“
Das sogenannte Stufenkonzept des G-BA beinhaltet Vorgaben für Kliniken, die diese erfüllen müssen, um an der Notfallversorgung teilnehmen zu können. „Bislang fehlt jedoch eine aussagekräftige Folgeabschätzung für diese weitreichende Reform. Sie ist unerlässlich, damit es nicht zu einem Abbau von dringend notwendigen Versorgungskapazitäten kommt, der die Situation noch weiter verschärft“, so der BÄK-Präsident.
In einem Schreiben an den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschuss, Prof. Dr. Josef Hecken, sprach sich Montgomery dafür aus, vor einer Beschlussfassung im G-BA die Ergebnisse der Folgeabschätzung abzuwarten und auch stärker regionale Versorgungsstrukturen in dem Konzept zu berücksichtigen. Der BÄK-Präsident schlug außerdem vor, dass Bund, Länder und Selbstverwaltung gemeinsam ein Procedere erarbeiten, das auf der nächsten Gesundheitsministerkonferenz am 20. und 21. Juni 2018 beraten werden könnte.
Palliativmedizin muss weltweit gestärkt werden
Berlin – „Das Symposium zu Fragen am Lebensende war ein Beispiel für eine weltoffene und vorurteilsfreie Diskussion. Es war ein Meilenstein für die Ärzteschaft und ein Schritt voran für die katholische Kirche.“ So bewertet Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), das Regionaltreffen des Weltärztebundes, das am 16. und 17. November 2017 im Vatikan stattgefunden hat. „Wir haben mit großem Ernst darüber diskutiert, ob es sich bei Euthanasie oder assistiertem Suizid um ärztliche Aufgaben handeln kann und ob sich Kollegen, die sich zu diesen Verfahren bekennen, unethisch handeln“, so Montgomery weiter. Die Debatte habe die ganze Bandbreite der Sichtweisen aufgezeigt.
Der BÄK-Präsident wies darauf hin, dass die überwiegende Mehrheit der Ärzteschaft Euthanasie und ärztlich assistierten Suizid ablehnt. Nur eine kleine Gruppe vertrete in dieser Frage eine andere Meinung, aber das gehöre zum Wesen liberaler Gesellschaften. „Einigkeit herrscht allerdings darüber, dass die Palliativmedizin weltweit gestärkt werden und allen Menschen zur Verfügung stehen muss“, betonte er. Ebenso unstrittig sei, dass Verfahren der Euthanasie niemals als kostensparende Varianten eingesetzt werden dürften, um teure Therapien zu vermeiden.
Montgomery begrüßte, dass Papst Franziskus in seinem Grußwort zu der Konferenz Euthanasie klar abgelehnt, sich aber gleichzeitig dagegen gewandt hat, einen offensichtlichen Sterbevorgang durch lebenserhaltende Maßnahmen zu verlängern. „Ich sehe hier gute Ansatzmöglichkeiten für eine weitere vertiefte Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und katholischer Kirche“, sagte Montgomery.
Papst Franziskus hatte ausgeführt, dass es moralisch vertretbar sei, auf Therapien zu verzichten oder diese einzustellen, wenn sie in keinem Verhältnis zum erhofften Ergebnis stünden. „Dabei steht der Patient an erster Stelle“, heißt es in der Erklärung des Papstes. Der Patient habe das Recht, gemeinsam mit den behandelnden Ärzten die vorgeschlagenen Maßnahmen einzuschätzen und ihre Verhältnismäßigkeit zu beurteilen. Es gehe in solchen Fällen nicht darum, den Tod herbeizuführen, sondern zu akzeptieren, dass man ihn nicht verhindern kann.
Der BÄK-Präsident hob hervor, dass diese Haltung den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung entspreche. Darin wird ausgeführt, dass es Situationen geben kann, in denen sonst angemessene Diagnostik und Therapieverfahren nicht mehr angezeigt und Begrenzungen geboten sind. Der Arzt hat dann für eine Basisbetreuung zu sorgen. Dazu gehören unter anderem menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie Stillen von Hunger und Durst.
Im Rahmen des zweitägigen europäischen Regionaltreffens hatten der Weltärztebund, die Päpstliche Akademie für das Leben und die Bundesärztekammer Juristen, Ethiker, Theologen und Philosophen aus ganz Europa in den Vatikan eingeladen, um über Fragen zur ärztlichen Begleitung von Menschen an ihrem Lebensende zu diskutieren. Das nächste Regionaltreffen zu dem Thema ist für Anfang 2018 in Nigeria geplant. Zuvor hatten bereits Konferenzen in Tokio und Rio de Janeiro stattgefunden.
Zu Chancen und Wert der ärztlichen Psychotherapie
Berlin, 14.11.2017
Weltärztebund verabschiedet neues ärztliches Gelöbnis
Berlin/Chicago, 20.10.2017 - Der Weltärztebund (WMA) hat den hippokratischen Eid für Ärzte modernisiert. Die Delegierten einigten sich auf ihrer Generalversammlung in Chicago auf eine überarbeitete Fassung des Genfer Gelöbnisses, das aus dem Jahr 1948 stammt.
„Die Neufassung hebt nun stärker als zuvor auf die Autonomie des Patienten ab“, sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, stellvertretender Vorsitzender des WMA.
In der aktualisierten Fassung verpflichtet das Gelöbnis die Ärzte, medizinisches Wissen zum Wohl der Patienten und zur Förderung der Gesundheitsversorgung mit ihren Kollegen zu teilen. Vor dem Hintergrund der steigenden Arbeitsbelastung appelliert es aber auch an die Ärzte, sich um ihre eigene Gesundheit zu kümmern. Nur dann könnten sie eine gesundheitliche Versorgung auf höchstem Niveau leisten.
Auf der ganzen Welt berufen sich Ärzte auf das Genfer Gelöbnis. In vielen Ländern ist es Teil der ärztlichen Berufsordnung, in manchen hat es sogar Gesetzescharakter. Der WMA rechnet damit, dass die überarbeitete Fassung weltweit als ethischer Kodex für alle Ärzte anerkannt wird. Die Änderungen waren von einer internationalen Arbeitsgruppe unter Leitung der Bundesärztekammer über einen Zeitraum von zwei Jahren vorbereitet worden.
Darüber hinaus fassten die Delegierten eine Reihe weiterer Beschlüsse. So verabschiedeten sie die „Deklaration von Chicago“ zur Qualitätssicherung in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung. Darin fordert der Weltärztebund die Implementierung moderner Akkreditierungs- und Anerkennungssysteme an den medizinischen Fakultäten.
In einer weiteren Stellungnahme gibt der WMA der Weltgesundheitsorganisation und den Staatsregierungen Empfehlungen zur effektiveren Bekämpfung von Pandemien und Epidemien. Die Ärzteschaft wird dazu aufgerufen, auf nationaler Ebene ihr Fachwissen mit in die Krisenreaktionsprogramme einzubringen. Die Bundesärztekammer hatte die Stellungnahme gemeinsam mit dem britischen und dem amerikanischen Ärzteverband ausgearbeitet.
Eine dringliche Resolution befasst sich mit der Lage der polnischen Ärzte in Weiterbildung. In Polen sind mehrere junge Ärzte in einen Hungerstreik eingetreten, um auf ihre schlechte finanzielle Lage aufmerksam zu machen und für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen zu demonstrieren. Der WMA erklärte seine Solidarität mit den Ärzten in Polen. Er forderte die polnische Regierung dazu auf, nach Lösungen zu suchen, um das Leben der Ärzte zu schützen und das Gesundheitssystem im Interesse der Patienten ausreichend zu finanzieren.
„Es ist richtig, dass die polnischen Ärzte diese Ausbeutung nicht länger hinnehmen wollen. Sie verdienen dafür unsere volle Unterstützung“, sagte der WMA-Vize-Vorsitzende Montgomery.
Weiterführende Links
Genfer Gelöbnis in englischer Sprache:
https://www.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-geneva/
Deklaration von Chicago:
https://www.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-chicago-on-quality-assurance-in-medical-education/
Resolution zu Epidemien und Pandemien:
https://www.wma.net/policies-post/wma-statement-on-epidemics-and-pandemics/
Dringlichkeitsresolution zur Situation in Polen:
https://www.wma.net/policies-post/emergency-council-resolution-on-poland
Interview zur Eröffnung des 120. Deutschen Ärztetages
Freiburg, 23.05.2017
Personaluntergrenze auch für den ärztlichen Dienst notwendig
Berlin, 16.05.2017 - Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat die von der Bundesregierung geplante Personaluntergrenze für die Pflege begrüßt. „Wir alle wissen, dass die Arbeitsverdichtung der letzten Jahre zu einer immer kürzeren Verweildauer von Pflegern und Schwestern in ihrem Beruf geführt hat. Hier muss durch mehr Personal der Arbeitsdruck herausgenommen werden“, sagte Montgomery in einem Video-Statement.
Die Maßnahmen reichten jedoch nicht aus. Notwendig sei eine Untergrenze für das gesamte Personal, das dem Patienten zugewandt ist. Dazu zählten Pflegekräfte und Ärzte. „Ärzte leiden genauso unter der Arbeitsverdichtung und der Überlastung im Krankenhaus“, so Montgomery. Gleichzeitig wiederholte Montgomery seine Forderungen nach mehr Studienplätzen in der Medizin und besseren Arbeits- und Vergütungsbedingungen in den Krankenhäusern. Im Ausland tätige Ärzte lud der BÄK-Präsident zu einer Rückkehr nach Deutschland ein. Sie seien „herzlich willkommen im deutschen Gesundheitssystem.“
120. Deutscher Ärztetag: Klare Botschaften an die Politik
Berlin, 11.05.2017 - Wenn der 120. Deutsche Ärztetag vom 23. bis 26. Mai 2017 in Freiburg zusammenkommt, steht die heiße Phase des Bundestagswahlkampfs unmittelbar bevor. Die Ärzteschaft wird die Gelegenheit nutzen, nach fast vier Jahren schwarz-roter Gesundheitspolitik Bilanz zu ziehen und den weiteren Reformbedarf zu benennen. Darauf verweist Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery im Video-Statement.
Eines der Top-Themen des 120. Deutschen Ärztetages wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens sein. „Wir wollen hören, was da alles möglich ist, wir wollen aber auch sehen, was für Grenzen man in der Digitalisierung ziehen muss“, so Montgomery. Dazu hat die Bundesärztekammer den Buchautor und Blogger Sascha Lobo und die Medizinethikerin Prof. Dr. Christiane Woopen eingeladen. Als weitere Punkte stehen die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung sowie der Gebührenordnung für Ärzte auf der Tagesordnung.
WMA Generalversammlung 2016
Taipeh, 26.10.2016 Eine Bilanz zur 67. Generalversammlung des Weltärztebundes in Taipeh
Bilanz 119. Deutscher Ärztetag
Hamburg, 27.05.2016 Eine Bilanz zum Ende des 119. Deutschen Ärztetages in Hamburg
„Medizinische Versorgung von morgen - Balance zwischen Wertschöpfung und Wertschätzung“
Hamburg, 25.05.2016 - Leitantrag auf dem Deutschen Ärztetag 2016
Zum Germanwings-Untersuchungsbericht
Berlin, 14.03.2016 - „Der Abschlussbericht zur Germanwingskatastrophe führt uns vor Augen, dass in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Eine generelle Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht gehört aber sicher nicht dazu.
Vielmehr müssen die Airlines und das Luftfahrbundesamt dafür Sorge tragen, dass Piloten regelmäßig flugmedizinisch untersucht werden, einschließlich Checks ihrer psychischen Gesundheit. Dazu gehört auch, dass bei auffälligen Befunden kürzere Untersuchungsintervalle gewählt werden.
Für Befunde und für Informationen über laufende, fliegerisch relevante Behandlungen brauchen wir eine flugmedizinische Datenbank, auf die allerdings nur medizinische Experten des Luftfahrtbundesamtes Zugriff haben sollten, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Diese könnten dann, wenn begründete Zweifel an einer Flugtauglichkeit bestehen, Konsequenzen ziehen.
Besondere Beachtung verdienen aber auch die Arbeitsbedingungen der Piloten. Sie leiden unter mehr Stress, seit viele Airlines – so auch die Deutsche Lufthansa – die Tarif- und Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiter verschlechtern. Ganz wichtig ist daher, dass Piloten über eine obligatorische Berufsunfähigkeitsversicherung durch ihren Arbeitgeber verfügen, damit Sie nicht aus Angst um ihren Job mögliche Erkrankungen verheimlichen."
Internationaler Tag der seltenen Erkrankungen
Berlin, 29.02.2016 - „Aufgrund ihrer geringen Zahl haben Patienten mit seltenen Erkrankungen nur eine kleine Lobby. Daher müssen wir die Kräfte bündeln, um mehr Aufmerksamkeit für die Betroffenen zu erreichen.“ Das fordert Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, aus Anlass des Internationalen Tags der seltenen Erkrankungen am 29. Februar 2016.
Notwendig seien darüber hinaus klarere Zulassungskriterien für Medikamente zur Behandlung von seltenen Krankheiten. Die Pharmaindustrie deklariere viele neue Medikamente als Orphan Drugs, um ein leichteres Zulassungsverfahren zu erreichen. „Patienten verdienen maximalen Schutz“, so Montgomery.
Übermäßige Profite bei Medikamenten sind nicht legitim
Berlin, 03.02.2016 - GOÄ, Anti-Korruptionsgesetz, Flüchtlinge und Arzneimittelpreise – diese vier Themen werden nach Ansicht von Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die gesundheitspolitische Diskussion der nächsten Monate bestimmen. „Das Jahr 2016 wird ein spannendes Jahr werden“, sagte Montgomery. So werde sich der diesjährige Deutsche Ärztetag unter anderem mit der Frage der Preisbildung bei neuen, innovativen Arzneimitteln befassen. Übermäßige Profit- und Renditeerwartungen zu Lasten der Solidargemeinschaft seien nicht legitim. Darüber werde man mit der Pharmaindustrie reden müssen. „Ich hoffe, dass am Ende eine Verbesserung des deutschen AMNOG-Verfahrens herauskommt“, so Montgomery.
Kluge Zukunftsentscheidungen im Sinne der Patienten
Berlin, 04.01.2016 - Kluge Zukunftsentscheidungen im Sinne der Patienten – dieses Thema steht nach Auffassung von Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, im Zentrum der Veranstaltung „Akademien der Bundesärztekammer im Dialog“, die am 9. Januar 2016 in Berlin stattfindet. Es gehe darum, „fachübergreifend, strukturübergreifend über gemeinsame Probleme“ zu reden, sagte Montgomery in einem Video-Interview. „Und wir wollen das öffentlichkeitswirksam tun, über alle trennenden Grenzen zwischen Hausarzt und Facharzt, Klink und Praxis hinweg.“
Organisiert wird die Veranstaltung von der Bundesärztekammer gemeinsam mit den Vorständen der Akademien für Allgemeinmedizin und der Gebietsärzte. Themen der Tagung sind Multimorbidität, Polypharmazie sowie die von Fachgesellschaften ins Leben gerufene Initiative „Gemeinsam klug entscheiden“.
Statement zum Flüchtlingsgipfel
Berlin, 14.12.2015 - Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat erneut bekräftigt, dass eine angemessene medizinische Versorgung der Flüchtlinge aus ärztlicher Sicht möglich sei. „Sie schleppen keine infektiösen Krankheiten ein, wie wir das ursprünglich befürchtet haben“, erklärte Montgomery im Anschluss an den Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt in einem Video-Interview. Die Flüchtlinge bräuchten nach der Erstuntersuchung eine Gesundheitskarte, um in das Regelsystem eingegliedert zu werden.
Bilanz 118. Deutscher Ärztetag
Berlin, 20.05.2015 - Bilanz des 118. deutschen Ärztetages in Frankfurt am Main. Außerdem ein Ausblick auf die gesundheitspolitischen Themen der kommenden vier Jahre. Bei allen Schwierigkeiten, über so einen langen Zeitraum Prognosen zu liefern, werde der Erhalt der ärztlichen Freiberuflichkeit das bestimmende Thema sein.
Tarifeinheitsgesetz ist überflüssig, schädlich und verfassungswidrig
Berlin, 04.03.2015 - „Das Gesetz zur Herstellung einer Tarifeinheit ist völlig überflüssig. Es ist schädlich für die deutsche Gewerkschaftslandschaft. Und es ist in meinen Augen verfassungswidrig.“ So kommentiert Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery (in einem Videostatement) das von der Großen Koalition geplante Tarifeinheitsgesetz. Die Ärzteschaft werde gegen dieses Gesetz kämpfen und das Recht aller Arbeitnehmer auf eine unabhängige und eigenständige Tarifpolitik verteidigen, sagte der BÄK-Präsident einen Tag vor der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag.
Die häufig beschworenen Ängste vor ausufernden Streiks hält der Ärzte-Chef für unbegründet: „Es gibt kaum ein ähnlich streikarmes Land wie Deutschland. In unseren Nachbarländern wird sehr viel mehr gestreikt. Wer für Deutschland englische Verhältnisse vorhersagt, versucht Stimmung zu machen und Ängste zu schüren, die keinerlei Substanz haben“, so Montgomery. Aufgrund von Streiks fallen wissenschaftlichen Studien zufolge in Deutschland jährlich nur etwa 16 Arbeitstage pro 1.000 Beschäftigte aus. In Großbritannien gab es dagegen zuletzt 26 Streiktage, in Dänemark 106 und in Frankreich sogar 150.
In Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sieht Montgomery allerdings kaum Chancen, den Gesetzgebungsprozess noch aufzuhalten. „Wenn nicht höhere Einsichten bei Frau Merkel, Herrn Gabriel und Frau Nahles einsetzen, wird die Tarifeinheit erst einmal so kommen. Aber das Bundesverfassungsgericht wird mit Sicherheit einen dicken roten Stempel auf das Gesetz drücken“, so Montgomery.
Ausblick auf das gesundheitspolitische Jahr 2015
Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, gibt einen Überblick über die gesundheitspolitischen Herausforderungen des kommenden Jahres. Zu den Themen zählen unter anderem die Krankenhausreform, bessere Auswahlverfahren für Medizinstudierende und die Regelung zum Umgang mit der organisierten Sterbehilfe.
Bilanz des 116. Deutschen Ärztetages
Zusammenfassung der Erfolge des 116. Deutschen Ärztetages 2013
Eröffnungsveranstaltung des 116. Deutschen Ärztetages
„Wir sind allein der Sache verpflichtet – unsere Ideologie ist Patientenversorgung und Qualität, nicht Umverteilung und auch nicht Weltverbesserung. Unser Motto ist Verantwortung und Freiheit, nicht Staatsmedizin und Einheitsversicherung“, sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, am 28.05.2013 bei der Eröffnung des 116. Deutschen Ärztetages in Hannover.