Dr. med. Frank Ulrich Montgomery

Am Besten wäre gar kein Gesetz - Ärzte-Funktionär Frank Ulrich Montgomery über Sterbehilfe und Patientenverfügung

Interview mit dem Weser Kurier, 21.02.2009

Rund 4000 Mediziner haben sich während eines dreitägigen Symposiums im Congress Centrum Bremen mit der Intensivmedizin und der Intensivpflege beschäftigt. Dabei wurde auch über die strittigen Themen Patientenverfügung und Sterbehilfe diskutiert. Dirk Hamm sprach darüber am Rande der Tagung mit dem Vizepräsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery.

Frage: Wie bewerten Sie den aktuellen Fall einer jungen Italienerin, die nach 17 Jahren im Wachkoma verstarb? Ihr Vater hatte gerichtlich durchgesetzt, dass ihre künstliche Ernährung eingestellt werden darf.

Frank Ulrich Montgomery: Diese Fälle gibt es in allen hochentwickelten Ländern der Welt, nehmen Sie zum Beispiel den Fall Terri Schiavo in den USA. Sie sind insgesamt aber sehr selten. Das Kernproblem ist eigentlich eine Frage der Definition, was ist aktive Sterbehilfe und was ist sterben lassen, also der Natur ihren Lauf lassen? Solche Fälle werden immer politisch total überhöht.

Wann ist Sterbehilfe erlaubt?

Wenn ein Mensch nur durch technische Hilfsmittel am Leben erhalten werden kann und er selber in seiner Vergangenheit den Wunsch geäußert hat, in solchen Fällen nicht am Leben erhalten zu werden, dann ist für mich das Ausschalten der Geräte keine aktive Sterbehilfe, sondern eine Form, der Natur ihren Lauf zu lassen. Was in Italien passiert ist, ist Hilfe beim Sterben, nicht Hilfe zum Sterben. Es geht um die Frage, ob man Medizin in allen ihren Möglichkeiten bis zur höchsten Vollendung an allen Patienten treiben muss.

Aber ein Großteil der Menschen in Deutschland befürwortet die aktive Sterbehilfe etwa im Falle einer unheilbaren Krankheit.

Etwa 60 Prozent der Bevölkerung sagt, "wenn es denn bei mir mal so weit ist, dann sollt ihr mein Leben beenden". Gleichwohl ist es interessant, dass, wenn es in die Nähe solcher Zeitpunkte kommt, ein verschwindend kleiner Prozentsatz von Menschen diesen Wunsch dann auch in die Tat umsetzen möchte. Wir haben es also mit Ängsten zu tun, nicht mit Tatsachen. Deswegen sagen wir Ärzte, es gibt in Deutschland keine Notwendigkeit einer Debatte über aktive Euthanasie. Diese ist in Deutschland verboten, und das ist gut so. Wenn viel mehr Energie auf die Förderung der Palliativmedizin und der Schmerztherapie verwendet würde, dann würde man den Menschen ungleich mehr helfen.

Wie kann sichergestellt werden, dass der Patientenwille im Falle des Falles respektiert wird?

Der Idealfall ist natürlich der, dass ein Mensch schriftlich fixiert hat, was mit ihm in solchen Fällen geschehen sollte. Noch besser wäre es, wenn er dann auch noch jemanden als seinen Betreuer ernannt hat, der an seiner statt in gesundheitlichen Fragen handeln kann, am besten mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht. Viele Patientenverfügungen bestehen jedoch nur aus einem Zettel, auf dem etwas Banales steht wie: "Wenn es mir ganz schlecht geht, möchte ich nicht an Maschinen angeschlossen werden". Dann muss der Arzt prüfen, ob das in einem Bezug zu der Erkrankung steht, und muss das auch in Relation zu den Behandlungschancen abwägen.

Wie stark belastet es einen Arzt, dass der Patientenwille oft unklar ist, aber eine Entscheidung getroffen werden muss?

Unsere Probleme resultieren aus den Fällen, in denen es keinerlei Klarheit gibt, wo der Wille des Patienten erst einmal eruiert werden muss. Das kann einen Arzt schon sehr quälen. Das gilt nicht nur für Fälle, in denen Ärzte durchaus meinen, dass man in der Behandlung der Natur ihren Lauf lassen sollte und Angehörige eine Extremtherapie immer weiter verlangen. Genauso schwierig sind die Fälle, in denen die Ärzte der Auffassung sind, dass die therapeutischen Möglichkeiten noch nicht ausgereizt sind und die Angehörigen auf ein Ende der Behandlung drängen. Beide Fälle sind ausgesprochen problematisch und teilweise auch sehr bewegend.

Ist eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung erforderlich, wie sie derzeit im Bundestag beraten wird?

Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass die Patientenautonomie zu beachten ist, und wenn der klare Wille des Patienten war, nicht behandelt zu werden, dann begehen wir Ärzte Körperverletzung, wenn wir es trotzdem tun. Insofern führt der Bundestag zurzeit eine grandiose Scheindebatte über die Patientenverfügung. Wir haben der Politik abgeraten, überhaupt ein Gesetz zu machen. Es wäre besser, wenn die Politik ihre Energie darauf verwendet, dass es uns gelingt, mehr Menschen mit einer Patientenverfügung auszustatten. Wichtiger als ein Gesetz wäre mir eine Kampagne, die den Menschen klarmacht, dass sie sich auch zu Lebzeiten schon mal mit ihrem Ableben auseinandersetzen müssen und sich darüber auch schriftlich äußern können.

Welche gesetzliche Regelung würden Sie am ehesten akzeptieren?

Würde das Gesetz nichts weiter als das heutige Recht festlegen, wären wir gar nicht dagegen, denn wir finden das heutige Recht ja richtig - Patientenautonomie ist in jedem Fall zu beachten. Das Dilemma ist aber, dass alle Entwürfe zum Beispiel in der Frage, "Was ist eine Krankheit, die unabweislich zum Tode führt?", dem Arzt letztlich doch wieder nur das Interpretationsproblem zuschieben. Am besten wäre gar kein Gesetz.

Dr. med. Frank Ulrich Montgomery
Vizepräsident der Bundesärztekammer
Präsident der Ärztekammer Hamburg

 

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