Dr. med. Frank Ulrich Montgomery

Gesundheit - ein Menschenrecht

Rede bei der Festveranstaltung der Landesärztekammer in Stuttgart, 10. Dezember 2008

Kaum etwas bewegt uns Menschen so sehr wie unsere Gesundheit und die Gesundheit derer, die uns nahe stehen. Unabhängig von unserem Alter und von unserem Geschlecht, unserer sozialen Herkunft oder unseres Migrationshintergrundes sind wir Menschen alle gemeinsam davon überzeugt, dass Gesundheit unser wichtigstes, ja essentielles Gut zum Leben ist. Wir fürchten Krankheit, denn sie hält uns davon ab zu arbeiten, zur Schule zu gehen, uns unseren Familien und unseren Pflichten in der Familie zu widmen oder überhaupt voll am sozialen Leben unserer Umgebung teilzunehmen. Deswegen sind wir Menschen bereit, einiges auf uns zu nehmen, wenn dieses Opfer uns denn nur ein längeres und gesünderes Leben garantieren könnte. Kurz gesagt, wenn wir über Wohlbefinden sprechen ist Gesundheit meist das, woran wir denken.  

Gleichwohl ist die Verkürzung auf den griffigen Titel „Gesundheit als Menschenrecht“ eigentlich unzulässig. Die Verkürzung ist gefährlich, weil sie im Umkehrschluss den Kranken als einen seiner Menschenrechte Beraubten aussondert, den Behinderten „als nicht im vollen Besitz seiner Menschrechte“ abqualifiziert. Wir sollten deswegen klar stellen, dass, wenn vom Recht auf Gesundheit die Rede ist, wir natürlich das Recht meinen, Zugang zu einer gesundheitlichen Versorgung zu haben, die zum Ziel hat den höchsten erreichbaren Standard körperlicher und mentaler Gesundheit herzustellen.  

Dies alles ist nicht neu, meine Damen und Herren, es findet sich bereits in der nunmehr schon 62 Jahre alten Verfassung der Weltgesundheitsorganisation WHO, in deren Präambel wir den Satz finden: „Gesundheit ist ein Zustand vollständigen körperlichen, mentalen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Behinderung.“ Dies ist eine sehr weitgehende Definition. Wir Ärzte, mit all unserem Wissen um die Schwierigkeit der Erreichung dieses Ziels kämpfen oftmals mit der fast unendlich weitgesteckten Definitionsbreite, die zu erfüllen selbst in den reich ausgestatteten Gesundheitssystemen der westlichen Industriestaaten oftmals schwer fällt. Wie viel schwerer ist dieses in den Staaten, bei denen es selbst am Nötigsten und das nicht nur in der Gesundheitsversorgung mangelt. Deswegen ist es auch wichtig, dass es im selben Kontext und in derselben Verfassung festgehalten wird, dass die zur Verfügung Stellung der höchsten erreichbaren Standards von Gesundheit zu den Grundrechten eines jeden Menschen gehöre „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“.  

Zwei Jahre später, am 10.Dezember 1948, wurde dann die Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen verabschiedet. Diese Deklaration, deren Verabschiedung wir heute hier begehen, kennt keinen eigenständigen Artikel, den man auf so eine einfache Formel wie „Gesundheit: ein Menschenrecht“ bringen könnte. Unter den 30 Artikeln dieser Deklaration und ihrer Präambel findet sich lediglich im Artikel 25 ein direkter Bezug zur Gesundheit. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.“  

Meine Damen und Herren, wir sehen hier wie weit gefasst die Definition eines von uns Ärzten oft auf gesundheitliche Versorgung reduzierten Verständnisses von der Herstellung und Erhaltung von Gesundheit im Kontext internationaler Organisationen ist. Auch wenn wir Ärzte sicher uns vor allem um die Erhaltung oder Wiederherstellung von Gesundheit mit den uns eigenen anerzogenen, angelernten und antrainierten Mitteln bemühen, so dürfen wir doch nie außer Acht lassen, dass zur Gesundheit eben auch Nahrung – und zwar sowohl ein Zuviel, wie ein Zuwenig, wie auch die Frage nach der richtigen Nahrung - gehört, dass Wohnung und hygienische Lebensbedingungen nicht nur ein soziales oder bautechnisches sondern auch ein medizinisches Problem sein können Und dass Arbeitslosigkeit ein Faktor sein kann, der die Erreichung hoher gesundheitlicher Standards durch die psychische Beeinträchtigung der Betroffenen fast unmöglich macht. Diese Grundsätze sind übrigens seitdem in mehreren Abkommen und Grundsatzpapieren der Vereinten Nationen wie der Weltgesundheitsorganisation immer wieder bestätigt worden.  

Dass also Gesundheit zu den wichtigsten Bedürfnissen der Menschen gehört und dass ihre Erhaltung oder Herstellung die zentralen Bedürfnisse aller Menschen angeht, steht außer Frage. Wie also erreichen wir diesen Zustand? Es ist eine Herausforderung, der sich alle Regierungen der Welt, wenn auch unter völlig unterschiedlichen Auspizien täglich neu stellen müssen. Dies ist aber auch eine Herausforderung, der wir als Ärzte, Psychologen oder Angehörige anderer Heilberufe täglich begegnen. Dabei sind die Fragen, die uns gestellt werden so unterschiedlich wie die Antworten, die gegeben werden müssen. Ein paar einfache Beispiele. Nehmen wir Afrika. Alle Welt schaut auf den Verlauf der HIV-Infektionen in Afrika, ganze Landstriche werden entvölkert. Das Bild ist dramatisch. Dabei vergessen wir, dass es noch immer ganz althergebrachte, uns auf den ersten Blick banal erscheinende und doch tödlich verlaufende oder zumindest stark behindernde Krankheiten in Afrika gibt. Ein Beispiel: Meningitis. Während wir in Deutschland Meningitis nur noch als ein epidemiologisches Randproblem betrachten, befällt diese Krankheit in Äquatorial-Afrika noch immer in regelmäßigen epidemischen Schüben 100.000e von Menschen, vor allem Kinder. Ungeimpft beträgt die Sterblichkeit in der Größenordnung von 10%. Fast genauso hoch ist aber die Rate von Kindern, die mit Behinderungen überleben, die in den rauen Lebensbedingungen ihrer Umgebung einem Todesurteil nahe kommen. Taubheit bei einem Kind in Zentralafrika hat eine dramatische Auswirkung, sie macht ein normales Erwachsenenleben eines Kindes fast unmöglich. Schlimmer noch, das Jahreseinkommen einer Familie in Burkina Faso liegt in der Dimension von 100 – 150 $. Davon muss eine ganze Familie mit 8 Personen ein Jahr leben. Die Behandlung eines Kindes mit Meningitis kostet selbst in Burkina Faso um die 300 $. Für die Familie stellt sich eine dramatische Frage: Bringt man das erkrankte Kind zum Arzt, verschafft man ihm Zugang zu gesundheitlichen Dienstleistungen, erwirkt man sein Menschenrecht, so muss man sogleich in Kauf nehmen, dass die Familie aller Wahrscheinlichkeit nach einen sozialen Abstieg erleiden muss, da sie die Behandlung nur bezahlen kann, wenn sie sämtliche Reserven auflöst. Krankheit ist in vielen Ländern der Welt noch immer direkt mit sozialem Abstieg vergesellschaftet. Sozialer Abstieg aber führt wieder zu Arbeitslosigkeit, schlechteren Lebensbedingungen, schmutzigerem Wasser, geringerer Gesundheitsfürsorge. Krankheit erzeugt neue Krankheiten, erzeugt neuen sozialen Abstieg. Wir sind auf der Spirale nach unten. Was kann man tun? Impfen! Das einzige Hilfsmittel zum Durchbrechen der Spirale zumindest für diese eine Erkrankung Meningitis ist die flächendeckende umfassende Impfung aller Kinder gegen Meningitis. Es gilt zuerst einen modernen konjugierten Impfstoff gegen Meningokokken zu entwickeln. Die Entwicklungskosten sind astronomisch. Sie stehen aus der Sicht ökonomisch getriebener weltweit operierender Pharmakonzerne in keinem Verhältnis zum möglichen Markt. Denn: Impfstoffpreise von mehreren Dollar können sich Länder wie Burkina Faso, Mali,  Tschad nicht leisten. Das Ziel muss sein, einen konjugierten, lebenslang wirksamen Impfstoff zu entwickeln, der mit einer einzigen Applikation wirkt und der weniger als 50 Cent pro Impfung kostet. Solche Projekte lassen sich nicht mit ökonomischen Prinzipien alleine umsetzen, denn die ökonomische Rationalität verbietet ein solch verlustreiches Geschäft. Solche Geschäfte lassen sich nicht mit reinem Altruismus finanzieren, denn Altruismus kauft keine teuren Impfstoffe. Solche Projekte lassen sich nur in internationalen Kooperationen von Staaten, Industrieunternehmen, Weltorganisationen, nicht regierungsgebundenen Organi­sationen und vor allem Menschen realisieren. Gäbe es nicht überall auf der Welt Menschen, die angesichts des unendlichem Meers von Tränen und Leid auf dieser Welt ihre Verpflichtung darin sähen, wenigstens einen kleinen Beitrag dazu zu leisten, dass der Sisyphusarbeit der Durchsetzung der Menschenrechte weltweit wenigstens ein wenig Geltung verschafft würde, dann wären solche Projekte nicht denkbar und nicht möglich.  

Meine Damen und Herren, es gibt noch komplexere Probleme. Wir beklagen in den westlichen Industriestaaten wie in Deutschland seit einiger Zeit einen wachsenden Ärztemangel. Dies ist umso erstaunlicher, als auch die Zahl der berufstätigen Ärzte jedes Jahr wächst, sowohl in der Niederlassung, wie im Krankenhaus. Aber das Gesundheitsgeschehen, die Menge Arbeit für und an den Kranken steigt eben schneller – neudeutsch heißt das „burden of disease“. Und der verständliche Wunsch der Ärztinnen und Ärzte nicht mehr immer 80 bis 100 Stunden in der Woche zu arbeiten, tut ein Übriges dazu. So kommt es zu dem Paradoxon zunehmenden Ärztemangels bei steigenden Arztzahlen. Was hat das mit Menschenrechten zu tun? Ich will versuchen, es Ihnen zu zeigen. Dieser Ärztemangel, der weltweit in allen Industriestaaten herrscht, wird modernen Marktprinzipien in einer globalisierten Welt folgend durch sehr einfache Mechanismen ausgeglichen. Wir erleben seit 20 Jahren eine Völkerwanderung globalen Ausmaßes - von Ärzten! Während also in einigen Staaten altruistisch Ärzte in so genannter Entwicklungsarbeit ausgebildet werden, um in ihren Heimatländern medizinische Versorgung zu betreiben, während Entwicklungsländer unter gewaltigen volkswirtschaftlichen Opfern eine für ihre Wirtschaft aufwändige Ausbildung von Ärzten betreiben, saugen die nach Ärzten und Medizin dürstenden Staaten der entwickelten Welt, vor allem der westlichen Welt, Ärzte auf. Wir haben es mit einer klassischen Ost-West-Drift zu tun. Schon immer gingen Ärzte in die Vereinigten Staaten von Amerika, vor allem auch der Forschung wegen. Aber jetzt drängen viele Ärzte aus Europa nach Westen, nach Irland, Großbritannien, natürlich nach Amerika. Ihnen folgen Ärzte aus den östlichen Anrainerstaaten der europäischen Union, Polen und Tschechien. Das nun entstehende Defizit in Tschechien wird aufgefüllt durch Ärzte aus der Ukraine und Kasachstan. Meine Damen und Herren, irgendwann plumpst dieses Problem in den Pazifik. Zugleich erleben wir Wanderungsbewegungen von Ärzten aus dem Nahen Osten und aus Indien nach Großbritannien und in die Vereinigten Staaten, und aus Afrika hat sich längst eine gewaltige Lawine, hochausgebildeter, hochkompetenter Ärztinnen und Ärzte in Gang gesetzt, die in die reichen Industriestaaten, wiederum vor allem in die USA aber auch Neuseeland und Australien driften. Der Grund ist nicht nur materiell bedingt – es hat viel öfter auch etwas mit der Sicherheit der eigenen Lebensbedingungen und der beruflichen Infrastruktur zu tun. Ein Arzt verzweifelt, wenn er nicht tun kann, was er könnte. Wenn es keine Hilfsmittel, Medikamente, Strukturen gibt. Wenn er hilflos zusehen muss, wie seine Patienten unversorgt leiden und sterben. Was hat das mit Menschenrechten zu tun?  

Das Ergebnis dieser Völkerwanderung unter den Ärzten, meine Damen und Herren, ist eine Katastrophe. Während in den westlichen Industriestaaten inzwischen ein Arzt auf zwischen 300 und 350 Bürger kommt, finden wir in den Staaten Äquatorial Afrikas nur noch einen Arzt auf 50.000 Bewohner. Meine Damen und Herren, das hat mit ärztlicher Versorgung nichts mehr zu tun. Das ist nicht einmal mehr Nothilfe. Wie wollen Sie das Menschenrecht auf Zugang zur ärztlichen Versorgung durchsetzen, wenn es einfach keine Ärzte, keine ärztliche Versorgung  mehr gibt? Und eine ähnliche  Entwicklung sehen wir bei den Krankenschwestern. Und so kommt es, dass wir unter dem Vortäuschen edler Motive medizinische Versorgung auf dem Niveau von in Sechswochenkursen ausgebildeten Sozialhelfern genau den Gesellschaften anbieten, in denen die Krankheitslast am größten, die Probleme am schlimmsten sind. Statt ihnen ausgebildete Ärzte und Krankenschwestern zu schicken, entsenden wir Laienhelfer, Sozialarbeiter, Hilfsschwestern.  

 Zugleich sind dies aber auch die Länder, meine Damen und Herren, in denen mit den einfachsten Mitteln noch immer die größten Erfolge in der Medizin zu erzielen wären. Hier geht es noch um einfache Infektionskrankheiten, um einfache medizinische Unfallversorgung, um sozialmedizinische Maßnahmen von gewaltigen Ausmaßen zum Wohle der Menschheit. Ein ganz einfaches Beispiel: Die Einführung der Helmpflicht beim Fahren eines Motorrades hat gerade tödliche Verkehrsunfälle in Taiwan halbiert. In die Welt gesetzt wurde diese Idee vom taiwanesischen Gesundheitsministerium und der dortigen Ärzteorganisation. Medizin ist mannigfaltig, meine Damen und Herren, sie muss nur innovativ der Situation angepasst und praktikabel sein. Dann hilft sie.  

Kommen wir noch einmal zurück zu der volkswirtschaftlichen Dimension der Arztausbildung. Ist es wirklich erträglich, dass 35 % der Ärzte in Neuseeland, 24 % im Vereinigten Königreich, 30 % in den Vereinigten Staaten und 27 % in Kanada nicht in ihren Heimatländern ausgebildet wurden, sondern vor allem aus "Entwicklungsländern" stammen? Und ist es sinnvoll und erträglich, dass 37 % der südafrikanischen Ärzte nicht in Südafrika, 30 % der Ghanaer, 20 % der Angolaner nicht in ihren Heimatstaaten arbeiten, obwohl die meisten von ihnen dort ausgebildet wurden? Hier findet auch eine gewaltige Verschiebung volkswirtschaftlichen Nutzens statt zu Lasten von Not leidenden Staaten und zugunsten derer, die eh schon alles haben. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat mit Menschenrechten zu tun. Wir müssen uns weltweit dafür einsetzen, dass die Rekrutierungsprozesse für Ärzte und Krankenschwestern ethisch einwandfrei sind, dass sie die Ausbildungskapazitäten der wahrlich nicht reichen Entwicklungsländer nicht missbrauchen und dass am Ende die Ärzte auch dort ankommen, wo die Ärzte am meisten gebraucht werden. Und wir müssen eben nicht nur für gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte hier bei uns kämpfen – sondern auch für Sicherheit, Auskommen und Berufszufriedenheit dort, wo Ärzte noch dringender gebraucht werden, als bei uns. Unser Ziel muss sein: Autarkie aller Staaten und Regionen bei der Ausbildung und Beschäftigung von Ärzten und Krankenschwestern.  

Aber wir haben, und dies eint wieder arme wie reiche Länder, noch ein Problem, das durchaus mit dem Menschenrecht auf Zugang zu einer vernünftigen ärztlichen Versorgung zu tun hat. Wussten Sie, dass das Jahresbudget der Weltgesundheitsorganisation etwa 2 Mrd. US Dollar beträgt. Das ist ungefähr das, was gerade zur Diskussion steht, um der Autofirma Opel zu helfen. Wussten Sie, dass zeitgleich auf der Welt 1.170 Mrd. oder 1,17 Billionen Dollar für Waffenkäufe ausgegeben werden? Und ist Ihnen bewusst, und dieser Stand ist schon wieder völlig veraltet, Ende Oktober bereits die zugesagten Hilfszusagen von Regierungen für Banken und Finanzinstitute 4,16 Billionen oder 4.160 Mrd. oder 4.160.000 Mio. Dollar betrugen? Hier beginnen die Proportionen in der Relevanz zur Durchsetzung der Menschenrechte zu schwimmen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Hier müssen wir etwas ändern, hier können wir etwas durch Politik ändern, daran müssen wir gemeinsam arbeiten.  

Was nun ist unsere Aufgabe? Verzeihen sie mir, ich zitiere noch einmal Artikel 25 der Menschenrechtskonventionen. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen. Sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung. Im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände."  

Meine Damen und Herren, die deutschen Ärzte haben in der Vergangenheit - vor langer Zeit - gedacht, würden sie nur einfach gute Medizin machen, würden sie nur einfach dafür sorgen, dass die Menschen anständig versorgt würden, in Krankenhäusern, in Praxen, in Sozialstationen in Pflegeheimen, dann wäre schon dem Menschenrecht auf Gesundheit Genüge getan. Wir wissen heute, das war ein frommer Wunsch, ein milder Irrtum. Und deswegen sehen zunehmend mehr Ärzte, übrigens auch ganz traditionell und irgendwelcher Ideologien völlig unverdächtige Ärzte, allein aus ihrem ärztlichen  Selbstverständnis heraus ihre Verpflichtung, sich für die Durchsetzung des Menschenrechts auf gesundheitliche Versorgung in der Medizin und auch außerhalb der Medizin einzusetzen.  

Wir haben deswegen Menschenrechtsbeauftragte bei den Ärztekammern eingerichtet, die folgende Aufgaben haben:  

Ihnen obliegt zu allererst die Beratung und Information der Regierung, der Behörden, der Ärztekammern, der Ärzte und der Öffentlichkeit über rechtliche und politische Fragen der Gesetzgebung und des Verwaltungshandeln, bei denen Menschenrechte im Bereich der Medizin tangiert sind. Deswegen, meine Damen und Herren, mischen sich Ärzte auch in Bereiche der Sozialgesetzgebung ein, wo es um die Finanzierung von Arbeitslosigkeit oder aber um die Sozialhilfe geht.  

Im Ausland engagieren sich Menschenrechtsbeauftragte immer dann, wenn Ärzte als Opfer oder als Täter an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Sie suchen dabei die Abstimmung mit den nationalen und internationalen Gremien der verfassten Ärzteschaft. Wir kämpfen für Kollegen, meine Damen und Herren, denen in Ausübung ihrer ärztlichen Pflichten Unrecht widerfährt - davon gibt es viele. Aber wir dürfen die Augen auch nicht davor verschließen, dass Ärzte auch auf der Täterseite zu finden sind. Wir müssen darauf hinweisen und wir müssen darauf hinwirken, dass den Ärzten ihr Verhalten klar wird und sie Abstand nehmen von ihrem manchmal unbewusst frevelhaftem Tun. Ja wir müssen auch darauf hinwirken, dass diejenigen, die wider besseres Wissen hier handeln, bestraft werden. Ein Beispiel: Es ist für uns im Bereich des Weltärztebundes eine sonnenklare Angelegenheit, dass wir gemeinsam mit unseren Kollegen von der American Medical Association erwirkt haben, dass es nach den ethischen Kodizes der amerikanischen Ärzteschaft nicht zulässig ist, sich als Arzt z.B. an Hinrichtungen mit Todesspritzen zu beteiligen. Und es ist auch nicht, unter welchem vorgeschobenen Altruismus auch immer, zulässig, dass irgendwo auf der Welt ein Arzt sich an Folterungen, oder Degradierungen von Menschen beteiligt, ja sie durch seine Anwesenheit sozusagen erst möglich macht. Und schließlich kämpfen wir auch gemeinsam gegen atavistische Grausamkeiten wie weibliche Genitalverstümmelung. Schon Mitte der 90-iger Jahre haben wir dieses auf Deutschen Ärztetagen angeprangert und 1997 hat der Weltärztebund in Hamburg eine gemeinsame Resolution gegen diese barbarische Unsitte verabschiedet.  

Aber wie alles, so hat auch die Tätigkeit der Menschenrechtsbeauftragten eine klare Grenze. Dann, wenn in Deutschland, in den Bundesländern, die berufsaufsichtsrechtliche Tätigkeit der Ärztekammern berührt ist, dann können die Menschenrechtsbeauftragten allenfalls Warner, Wächter, sog. „whistleblower“ sein, aber sie müssen die rechtliche Würdigung und Aufarbeitung den dazu legitimieren Stellen überlassen. Hier sind Ärztekammern, Vorstände und Präsidenten, Berufsordnungsausschüsse und Disziplinargremien gefordert.  

Und das funktioniert ganz gut, meine sehr verehrten Damen und Herren, denn wir beginnen etwas zu erreichen. Ich denke an die Kolleginnen und Kollegen in der Flüchtlings- und Abschiebearbeit, mit denen wir klare Prinzipien für die Begutachtung vor Abschiebungen festgelegt haben. Ich denke an die Richtlinien zur Gutachtenerstellung bei posttraumatischen Belastungsstörungen. Und ich denke an Aktionen, wie die Aufklärung der Ärzte über ihre rechtlichen Pflichten aber auch ihre Möglichkeiten gegenüber Menschen mit unklarem Aufenthaltsstatus – sogenannten „Illegalen“ - , die medizinischer Versorgung bedürfen. Hier ist es besonders wichtig übrigens, in der eigenen Profession Vorurteile und Ängste abzubauen, denn es gibt immer noch Kollegen, die glauben, sie würden sich strafbar machen, wenn sie illegal sich in diesem Land aufhaltende Menschen medizinisch behandeln, ohne sie an die entsprechenden Autoritäten weiterzumelden. Man muss an dieser Stelle auch einmal erwähnen, dass es der amtierende Bundesinnenminister, Wolfgang Schäuble war - in der Regel wird er von uns ja nicht als eine der Leitfiguren der Menschenrechtsarbeit angesehen -  der gleichwohl festgehalten hat, dass es keine rechtliche Verpflichtung von Ärzten gibt, Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, die sie behandeln, zu verpfeifen.  

Meine Damen und Herren,

in diesen Kontext fügen sich eine ganze Reihe von Entschließungen und Resolutionen deutscher Ärztetage ein. Ich denke da z.B. an das immer wiederkehrende Problem, dass wir darauf hinweisen müssen, dass die Abschiebung nicht als ein rein flugmedizinisches Problem gesehen werden darf. Es geht um die Sicherung ethisch medizinischer Standards, um die klare Beachtung des Grundsatzes nihil nocere, um die Einhaltung der Menschenwürde auch in psychischen Extremsituationen.  

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Ich bin stolz darauf, dass es noch in keinem einzigen Fall in Deutschland einen Vorwurf an die Ärzteschaft gegeben hat, sie habe Menschen mit unklarem Aufenthaltsstatus unversorgt gelassen. Insbesondere in den Praxen niedergelassener Kollegen wird eine wahre Sisyphusarbeit geleistet bei dem Versuch, diesen Patienten zu helfen. Ohne Vergütung, ohne Sicherheit der kontinuierlichen Behandlung, teilweise unter entwürdigenden Verhältnissen. Es ist für den Arzt entsetzlich zu sehen, wie viele dieser Patienten aus Angst vor Entdeckung sehr spät, manche auch zu spät zu ihrem Arzt gehen. Wie schnell sie ihre Sachen wieder zusammenraffen und die Praxis oder das Krankenhaus verlassen, bevor wir die medizinische Gewissheit haben, ihnen das Beste - nämlich die Durchsetzung ihres Grundrechts auf gesundheitlich optimale Versorgung - zu geben. Und es ist schrecklich zu sehen, dass in manchen Bundesländern zur Durchsetzung rechtstaatlicher Prinzipien die Probleme der Illegalität sogar von Generation zu Generation weitergereicht werden, indem Geburtsurkunden für geborene Kinder von Illegalen nur um den Preis der Registrierung und des Risikos der Abschiebung erworben werden können. Wer kann, gebärt sein Kind in einem Stall auf Stroh, er legt es nicht in eine Krippe aber er versteckt es vor den Häschern des Staates. Was ist das für eine Gesellschaft, meine Damen und Herren, die angesichts ihrer Verankerung im christlichen Glauben und ihrer Fixierung auf das Weihnachtsfest  im Moment von Christi Geburt, gleichwohl viele Kinder in die Illegalität der nächsten Generation verdammt, weil sie ihnen Geburtsurkunden ohne Risiko für die Eltern verweigert.  

Und nun, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einen Ausblick auf die Tätigkeit in der Zukunft. Fürwahr, heute befassen wir uns in einem reichen und gut aufgestellten Land wie der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Menschenrechtsarbeit vor allem mit Menschen mit Migrationshintergrund, wir befassen uns mit sozialen Randgruppen, wir befassen uns ein wenig mit uns selbst.  

Ich glaube, auch unter Menschenrechtsaspekten werden wir uns in Zukunft mit noch sehr viel weitergehenden und anderen Dingen beschäftigen müssen. Die zunehmende Rationierung unseres Gesundheitssystems - und ich benutze diesen Begriff bewusst nicht als Kampfbegriff sondern als die nüchtern sachliche Beschreibung des zunehmenden Auseinanderdriftens von den Chancen moderner Medizin und der Möglichkeit, dieses Potential auch allen Menschen zur Verfügung zu stellen. Dieses Dilemma der Rationierung wird uns in seiner Unausweichlichkeit mehr und mehr beschäftigen und wir werden mehr und mehr auf die daraus resultierenden Probleme hinweisen müssen. Schon heute gibt es neben den stereotypen, klassischen sozialen Randgruppen unserer Gesellschaft weite Gruppen, die der Schutzlosigkeit preisgegeben sind und unter der Rationierung besonders leiden. Ich meine damit, um nur ein Beispiel zu nennen, die alten Menschen in unserer Gesellschaft, die heute oft lange Zeiten am Ende ihres Lebens in Pflegeeinrichtungen, Heimen oder auch zu Hause in deprimierenden Umständen leben müssen. Sie fristen ein Dasein reduzierter sozialer Kontakte, oft erheblich reduzierter Gesundheit und verfallen dann den Heilsbotschaften eines Roger Kusch, der bei Lebensüberdrüssigkeit die Suizidbegleitung in den schnellen Tod für 8.000,- Euro anbietet. Auch das ist Menschenrechtsarbeit dagegen zu kämpfen. Menschenrecht ist ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit. Zum Leben gehört auch der Tod als unausweichlicher Bestandteil. Daraus abzuleiten, es gäbe ein Anrecht auf einen ökonomisch motivierten Sterbehilfezirkus á la Roger Kusch ist abstrus. Es wird Zeit, dass die Politik diesem Irrsinn ein Ende bereitet.  

Meine Damen und Herren, wir müssen den Autoren des Berichts „Altenpflege in Deutschland, Rechtsanspruch auf Pflegewirklichkeit“, Aichele und Schneider, dankbar sein für ihre Arbeit. Sie arbeiten am Deutschen Institut für Menschenrechte und korrelierten die Menschenrechtssituation älterer Menschen mit den Befunden der Untersuchungen des medizinischen Dienstes der Spitzenverbände zur Pflegesituation in Deutschland. Analysiert man Grundfragen der Pflege, wie z.B. den Pflegeprozess ambulant oder stationär oder aber den Zustand von Ernährung und Flüssigkeitsversorgung, die Dekubitusprophylaxe und die Therapie des eingetretenen Dekubitus, die Inkontinenzversorgung sowie die Anwendung von Gewalt und freiheitseinschränkender Maßnahmen, so kommt man auch bei nüchterner Betrachtung und kritisch vorsichtiger Würdigung des Berichtes des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände zu einer dennoch erschreckenden Bewertung. Sicher sind die vom MDS aufbereiteten Daten nicht in allen Punkten repräsentativ. Sicher sind die Kontrollstruktur und die Auswertung kritisch zu hinterfragen. Aber dennoch müssen wir uns die Frage stellen, wie es in einem so reichen Land wie der Bundesrepublik Deutschland erträglich ist, dass z.B. im Bereich der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung gravierende Mängel bei 37 % der in ambulanter Pflege befindlichen alten Menschen und sogar 41 % bei den in stationärer Pflege Befindlichen festgestellt wurden. Vor diesem Hintergrund ist zusammenzufassen, dass in Deutschland eine flächendeckende menschenwürdige Grundversorgung von Pflegebedürftigen nicht (nicht mehr?) gewährleistet ist. Ja, es ist sogar zu vermuten, dass in einer nicht feststellbaren Zahl von Einzelfällen die individuellen Rechte auf Pflege und auf angemessene Unterbringung verletzt werden. Aichele und Schneider konstatieren daher, im Bereich der Altenpflege in Deutschland sind strukturelle menschenrechtliche Defizite festzustellen.  

Meine Damen und Herren,

es gibt noch viel zu tun. Der Kampf um die Durchsetzung der Menschenrechte ist etwas, das wie Qualitätssicherung täglich neu begonnen werden muss. Man darf nie mit dem erreichten zufrieden sein. Es ist unser aller Aufgabe, abgeleitet aus dem hippokratischen Eid oder dem Genfer Gelöbnis oder auch nur aus unserem Selbstverständnis als Ärzte, uns für die Rechte aller unser Mitbürger, Kollegen und Patienten einzusetzen. Wir sollten den Kampf um die Menschenrechte, vor allem aber um das Menschenrecht auf Gesundheit auch als etwas begreifen, wo wir das große Privileg oder die Gnade haben, unsere hohen professionellen Fähigkeiten als Ärzte in Verbindung mit einfachen menschlichen Grundfähigkeiten, wie Empathie, Mut, Kraft und Ausdauer im Sinne unserer Patienten anzuwenden. Ich wünsche mir, dass Ihnen dies weiter gelingen mag und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Dr. med. Frank Ulrich Montgomery
Vizepräsident und Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer
Präsident der Ärztekammer Hamburg

 

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