Dr. med. Frank Ulrich Montgomery
Gesundheit - ein Menschenrecht
Rede bei der Festveranstaltung der Landesärztekammer in Stuttgart, 10. Dezember 2008
Kaum
etwas bewegt uns Menschen so sehr wie unsere Gesundheit und die Gesundheit
derer, die uns nahe stehen. Unabhängig von unserem Alter und von unserem
Geschlecht, unserer sozialen Herkunft oder unseres Migrationshintergrundes sind
wir Menschen alle gemeinsam davon überzeugt, dass Gesundheit unser wichtigstes,
ja essentielles Gut zum Leben ist. Wir fürchten Krankheit, denn sie hält uns
davon ab zu arbeiten, zur Schule zu gehen, uns unseren Familien und unseren
Pflichten in der Familie zu widmen oder überhaupt voll am sozialen Leben
unserer Umgebung teilzunehmen. Deswegen sind wir Menschen bereit, einiges auf
uns zu nehmen, wenn dieses Opfer uns denn nur ein längeres und gesünderes
Leben garantieren könnte. Kurz gesagt, wenn wir über Wohlbefinden sprechen ist
Gesundheit meist das, woran wir denken.
Gleichwohl
ist die Verkürzung auf den griffigen Titel „Gesundheit als Menschenrecht“
eigentlich unzulässig. Die Verkürzung ist gefährlich, weil sie im
Umkehrschluss den Kranken als einen seiner Menschenrechte Beraubten aussondert,
den Behinderten „als nicht im vollen Besitz seiner Menschrechte“
abqualifiziert. Wir sollten deswegen klar stellen, dass, wenn vom Recht auf
Gesundheit die Rede ist, wir natürlich das Recht meinen, Zugang zu einer
gesundheitlichen Versorgung zu haben, die zum Ziel hat den höchsten
erreichbaren Standard körperlicher und mentaler Gesundheit herzustellen.
Dies
alles ist nicht neu, meine Damen und Herren, es findet sich bereits in der
nunmehr schon 62 Jahre alten Verfassung der Weltgesundheitsorganisation WHO, in
deren Präambel wir den Satz finden: „Gesundheit ist ein Zustand vollständigen
körperlichen, mentalen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das
Fehlen von Krankheit oder Behinderung.“ Dies ist eine sehr weitgehende
Definition. Wir Ärzte, mit all unserem Wissen um die Schwierigkeit der
Erreichung dieses Ziels kämpfen oftmals mit der fast unendlich weitgesteckten
Definitionsbreite, die zu erfüllen selbst in den reich ausgestatteten
Gesundheitssystemen der westlichen Industriestaaten oftmals schwer fällt. Wie
viel schwerer ist dieses in den Staaten, bei denen es selbst am Nötigsten und
das nicht nur in der Gesundheitsversorgung mangelt. Deswegen ist es auch
wichtig, dass es im selben Kontext und in derselben Verfassung festgehalten
wird, dass die zur Verfügung Stellung der höchsten erreichbaren Standards von
Gesundheit zu den Grundrechten eines jeden Menschen gehöre „ohne irgendeinen
Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion,
politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen,
Geburt oder sonstigem Stand“.
Zwei
Jahre später, am 10.Dezember 1948, wurde dann die Deklaration der
Menschenrechte der Vereinten Nationen verabschiedet. Diese Deklaration, deren
Verabschiedung wir heute hier begehen, kennt keinen eigenständigen Artikel, den
man auf so eine einfache Formel wie „Gesundheit: ein Menschenrecht“ bringen
könnte. Unter den 30 Artikeln dieser Deklaration und ihrer Präambel findet
sich lediglich im Artikel 25 ein direkter Bezug zur Gesundheit. Dort heißt es:
„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie
Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung,
ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen sowie das Recht auf
Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder
Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel
durch unverschuldete Umstände.“
Meine
Damen und Herren, wir sehen hier wie weit gefasst die Definition eines von uns
Ärzten oft auf gesundheitliche Versorgung reduzierten Verständnisses von der
Herstellung und Erhaltung von Gesundheit im Kontext internationaler
Organisationen ist. Auch wenn wir Ärzte sicher uns vor allem um die Erhaltung
oder Wiederherstellung von Gesundheit mit den uns eigenen anerzogenen,
angelernten und antrainierten Mitteln bemühen, so dürfen wir doch nie außer
Acht lassen, dass zur Gesundheit eben auch Nahrung – und zwar sowohl ein
Zuviel, wie ein Zuwenig, wie auch die Frage nach der richtigen Nahrung - gehört,
dass Wohnung und hygienische Lebensbedingungen nicht nur ein soziales oder
bautechnisches sondern auch ein medizinisches Problem sein können Und dass
Arbeitslosigkeit ein Faktor sein kann, der die Erreichung hoher gesundheitlicher
Standards durch die psychische Beeinträchtigung der Betroffenen fast unmöglich
macht. Diese Grundsätze sind übrigens seitdem in mehreren Abkommen und
Grundsatzpapieren der Vereinten Nationen wie der Weltgesundheitsorganisation
immer wieder bestätigt worden.
Dass
also Gesundheit zu den wichtigsten Bedürfnissen der Menschen gehört und dass
ihre Erhaltung oder Herstellung die zentralen Bedürfnisse aller Menschen
angeht, steht außer Frage. Wie also erreichen wir diesen Zustand? Es ist eine
Herausforderung, der sich alle Regierungen der Welt, wenn auch unter völlig
unterschiedlichen Auspizien täglich neu stellen müssen. Dies ist aber auch
eine Herausforderung, der wir als Ärzte, Psychologen oder Angehörige anderer
Heilberufe täglich begegnen. Dabei sind die Fragen, die uns gestellt werden so
unterschiedlich wie die Antworten, die gegeben werden müssen. Ein paar einfache
Beispiele. Nehmen wir Afrika. Alle Welt schaut auf den Verlauf der
HIV-Infektionen in Afrika, ganze Landstriche werden entvölkert. Das Bild ist
dramatisch. Dabei vergessen wir, dass es noch immer ganz althergebrachte, uns
auf den ersten Blick banal erscheinende und doch tödlich verlaufende oder
zumindest stark behindernde Krankheiten in Afrika gibt. Ein Beispiel:
Meningitis. Während wir in Deutschland Meningitis nur noch als ein
epidemiologisches Randproblem betrachten, befällt diese Krankheit in Äquatorial-Afrika
noch immer in regelmäßigen epidemischen Schüben 100.000e von Menschen, vor
allem Kinder. Ungeimpft beträgt die Sterblichkeit in der Größenordnung von
10%. Fast genauso hoch ist aber die Rate von Kindern, die mit Behinderungen überleben,
die in den rauen Lebensbedingungen ihrer Umgebung einem Todesurteil nahe kommen.
Taubheit bei einem Kind in Zentralafrika hat eine dramatische Auswirkung, sie
macht ein normales Erwachsenenleben eines Kindes fast unmöglich. Schlimmer
noch, das Jahreseinkommen einer Familie in Burkina Faso liegt in der Dimension
von 100 – 150 $. Davon muss eine ganze Familie mit 8 Personen ein Jahr leben.
Die Behandlung eines Kindes mit Meningitis kostet selbst in Burkina Faso um die
300 $. Für die Familie stellt sich eine dramatische Frage: Bringt man das
erkrankte Kind zum Arzt, verschafft man ihm Zugang zu gesundheitlichen
Dienstleistungen, erwirkt man sein Menschenrecht, so muss man sogleich in Kauf
nehmen, dass die Familie aller Wahrscheinlichkeit nach einen sozialen Abstieg
erleiden muss, da sie die Behandlung nur bezahlen kann, wenn sie sämtliche
Reserven auflöst. Krankheit ist in vielen Ländern der Welt noch immer direkt
mit sozialem Abstieg vergesellschaftet. Sozialer Abstieg aber führt wieder zu
Arbeitslosigkeit, schlechteren Lebensbedingungen, schmutzigerem Wasser,
geringerer Gesundheitsfürsorge. Krankheit erzeugt neue Krankheiten, erzeugt
neuen sozialen Abstieg. Wir sind auf der Spirale nach unten. Was kann man tun?
Impfen! Das einzige Hilfsmittel zum Durchbrechen der Spirale zumindest für
diese eine Erkrankung Meningitis ist die flächendeckende umfassende Impfung
aller Kinder gegen Meningitis. Es gilt zuerst einen modernen konjugierten
Impfstoff gegen Meningokokken zu entwickeln. Die Entwicklungskosten sind
astronomisch. Sie stehen aus der Sicht ökonomisch getriebener weltweit
operierender Pharmakonzerne in keinem Verhältnis zum möglichen Markt. Denn:
Impfstoffpreise von mehreren Dollar können sich Länder wie Burkina Faso, Mali,
Tschad nicht leisten. Das Ziel muss sein, einen konjugierten, lebenslang
wirksamen Impfstoff zu entwickeln, der mit einer einzigen Applikation wirkt und
der weniger als 50 Cent pro Impfung kostet. Solche Projekte lassen sich nicht
mit ökonomischen Prinzipien alleine umsetzen, denn die ökonomische Rationalität
verbietet ein solch verlustreiches Geschäft. Solche Geschäfte lassen sich
nicht mit reinem Altruismus finanzieren, denn Altruismus kauft keine teuren
Impfstoffe. Solche Projekte lassen sich nur in internationalen Kooperationen von
Staaten, Industrieunternehmen, Weltorganisationen, nicht regierungsgebundenen
Organisationen und vor allem Menschen realisieren. Gäbe es nicht überall auf
der Welt Menschen, die angesichts des unendlichem Meers von Tränen und Leid auf
dieser Welt ihre Verpflichtung darin sähen, wenigstens einen kleinen Beitrag
dazu zu leisten, dass der Sisyphusarbeit der Durchsetzung der Menschenrechte
weltweit wenigstens ein wenig Geltung verschafft würde, dann wären solche
Projekte nicht denkbar und nicht möglich.
Meine
Damen und Herren, es gibt noch komplexere Probleme. Wir beklagen in den
westlichen Industriestaaten wie in Deutschland seit einiger Zeit einen
wachsenden Ärztemangel. Dies ist umso erstaunlicher, als auch die Zahl der
berufstätigen Ärzte jedes Jahr wächst, sowohl in der Niederlassung, wie im
Krankenhaus. Aber das Gesundheitsgeschehen, die Menge Arbeit für und an den
Kranken steigt eben schneller – neudeutsch heißt das „burden of disease“.
Und der verständliche Wunsch der Ärztinnen und Ärzte nicht mehr immer 80 bis
100 Stunden in der Woche zu arbeiten, tut ein Übriges dazu. So kommt es zu dem
Paradoxon zunehmenden Ärztemangels bei steigenden Arztzahlen. Was hat das mit
Menschenrechten zu tun? Ich will versuchen, es Ihnen zu zeigen. Dieser Ärztemangel,
der weltweit in allen Industriestaaten herrscht, wird modernen Marktprinzipien
in einer globalisierten Welt folgend durch sehr einfache Mechanismen
ausgeglichen. Wir erleben seit 20 Jahren eine Völkerwanderung globalen Ausmaßes
- von Ärzten! Während also in einigen Staaten altruistisch Ärzte in so
genannter Entwicklungsarbeit ausgebildet werden, um in ihren Heimatländern
medizinische Versorgung zu betreiben, während Entwicklungsländer unter
gewaltigen volkswirtschaftlichen Opfern eine für ihre Wirtschaft aufwändige
Ausbildung von Ärzten betreiben, saugen die nach Ärzten und Medizin dürstenden
Staaten der entwickelten Welt, vor allem der westlichen Welt, Ärzte auf. Wir
haben es mit einer klassischen Ost-West-Drift zu tun. Schon immer gingen Ärzte
in die Vereinigten Staaten von Amerika, vor allem auch der Forschung wegen. Aber
jetzt drängen viele Ärzte aus Europa nach Westen, nach Irland, Großbritannien,
natürlich nach Amerika. Ihnen folgen Ärzte aus den östlichen Anrainerstaaten
der europäischen Union, Polen und Tschechien. Das nun entstehende Defizit in
Tschechien wird aufgefüllt durch Ärzte aus der Ukraine und Kasachstan. Meine
Damen und Herren, irgendwann plumpst dieses Problem in den Pazifik. Zugleich
erleben wir Wanderungsbewegungen von Ärzten aus dem Nahen Osten und aus Indien
nach Großbritannien und in die Vereinigten Staaten, und aus Afrika hat sich längst
eine gewaltige Lawine, hochausgebildeter, hochkompetenter Ärztinnen und Ärzte
in Gang gesetzt, die in die reichen Industriestaaten, wiederum vor allem in die
USA aber auch Neuseeland und Australien driften. Der Grund ist nicht nur
materiell bedingt – es hat viel öfter auch etwas mit der Sicherheit der
eigenen Lebensbedingungen und der beruflichen Infrastruktur zu tun. Ein Arzt
verzweifelt, wenn er nicht tun kann, was er könnte. Wenn es keine Hilfsmittel,
Medikamente, Strukturen gibt. Wenn er hilflos zusehen muss, wie seine Patienten
unversorgt leiden und sterben. Was hat das mit Menschenrechten zu tun?
Das
Ergebnis dieser Völkerwanderung unter den Ärzten, meine Damen und Herren, ist
eine Katastrophe. Während in den westlichen Industriestaaten inzwischen ein
Arzt auf zwischen 300 und 350 Bürger kommt, finden wir in den Staaten Äquatorial
Afrikas nur noch einen Arzt auf 50.000 Bewohner. Meine Damen und Herren, das hat
mit ärztlicher Versorgung nichts mehr zu tun. Das ist nicht einmal mehr
Nothilfe. Wie wollen Sie das Menschenrecht auf Zugang zur ärztlichen Versorgung
durchsetzen, wenn es einfach keine Ärzte, keine ärztliche Versorgung
mehr gibt? Und eine ähnliche Entwicklung
sehen wir bei den Krankenschwestern. Und so kommt es, dass wir unter dem Vortäuschen
edler Motive medizinische Versorgung auf dem Niveau von in Sechswochenkursen
ausgebildeten Sozialhelfern genau den Gesellschaften anbieten, in denen die
Krankheitslast am größten, die Probleme am schlimmsten sind. Statt ihnen
ausgebildete Ärzte und Krankenschwestern zu schicken, entsenden wir
Laienhelfer, Sozialarbeiter, Hilfsschwestern.
Zugleich
sind dies aber auch die Länder, meine Damen und Herren, in denen mit den
einfachsten Mitteln noch immer die größten Erfolge in der Medizin zu erzielen
wären. Hier geht es noch um einfache Infektionskrankheiten, um einfache
medizinische Unfallversorgung, um sozialmedizinische Maßnahmen von gewaltigen
Ausmaßen zum Wohle der Menschheit. Ein ganz einfaches Beispiel: Die Einführung
der Helmpflicht beim Fahren eines Motorrades hat gerade tödliche Verkehrsunfälle
in Taiwan halbiert. In die Welt gesetzt wurde diese Idee vom taiwanesischen
Gesundheitsministerium und der dortigen Ärzteorganisation. Medizin ist
mannigfaltig, meine Damen und Herren, sie muss nur innovativ der Situation
angepasst und praktikabel sein. Dann hilft sie.
Kommen
wir noch einmal zurück zu der volkswirtschaftlichen Dimension der
Arztausbildung. Ist es wirklich erträglich, dass 35 % der Ärzte in Neuseeland,
24 % im Vereinigten Königreich, 30 % in den Vereinigten Staaten und 27 % in
Kanada nicht in ihren Heimatländern ausgebildet wurden, sondern vor allem aus
"Entwicklungsländern" stammen? Und ist es sinnvoll und erträglich,
dass 37 % der südafrikanischen Ärzte nicht in Südafrika, 30 % der Ghanaer, 20
% der Angolaner nicht in ihren Heimatstaaten arbeiten, obwohl die meisten von
ihnen dort ausgebildet wurden? Hier findet auch eine gewaltige Verschiebung
volkswirtschaftlichen Nutzens statt zu Lasten von Not leidenden Staaten und
zugunsten derer, die eh schon alles haben. Das, meine sehr verehrten Damen und
Herren, hat mit Menschenrechten zu tun. Wir müssen uns weltweit dafür
einsetzen, dass die Rekrutierungsprozesse für Ärzte und Krankenschwestern
ethisch einwandfrei sind, dass sie die Ausbildungskapazitäten der wahrlich
nicht reichen Entwicklungsländer nicht missbrauchen und dass am Ende die Ärzte
auch dort ankommen, wo die Ärzte am meisten gebraucht werden. Und wir müssen
eben nicht nur für gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte
hier bei uns kämpfen – sondern auch für Sicherheit, Auskommen und
Berufszufriedenheit dort, wo Ärzte noch dringender gebraucht werden, als bei
uns. Unser Ziel muss sein: Autarkie aller Staaten und Regionen bei der
Ausbildung und Beschäftigung von Ärzten und Krankenschwestern.
Aber
wir haben, und dies eint wieder arme wie reiche Länder, noch ein Problem, das
durchaus mit dem Menschenrecht auf Zugang zu einer vernünftigen ärztlichen
Versorgung zu tun hat. Wussten Sie, dass das Jahresbudget der
Weltgesundheitsorganisation etwa 2 Mrd. US Dollar beträgt. Das ist ungefähr
das, was gerade zur Diskussion steht, um der Autofirma Opel zu helfen. Wussten
Sie, dass zeitgleich auf der Welt 1.170 Mrd. oder 1,17 Billionen Dollar für
Waffenkäufe ausgegeben werden? Und ist Ihnen bewusst, und dieser Stand ist
schon wieder völlig veraltet, Ende Oktober bereits die zugesagten Hilfszusagen
von Regierungen für Banken und Finanzinstitute 4,16 Billionen oder 4.160 Mrd.
oder 4.160.000 Mio. Dollar betrugen? Hier beginnen die Proportionen in der
Relevanz zur Durchsetzung der Menschenrechte zu schwimmen, meine sehr verehrten
Damen und Herren. Hier müssen wir etwas ändern, hier können wir etwas durch
Politik ändern, daran müssen wir gemeinsam arbeiten.
Was
nun ist unsere Aufgabe? Verzeihen sie mir, ich zitiere noch einmal Artikel 25
der Menschenrechtskonventionen. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht auf einen
Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet,
einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige
soziale Leistungen. Sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von
Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung. Im Alter sowie bei
anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände."
Meine
Damen und Herren, die deutschen Ärzte haben in der Vergangenheit - vor langer
Zeit - gedacht, würden sie nur einfach gute Medizin machen, würden sie nur
einfach dafür sorgen, dass die Menschen anständig versorgt würden, in
Krankenhäusern, in Praxen, in Sozialstationen in Pflegeheimen, dann wäre schon
dem Menschenrecht auf Gesundheit Genüge getan. Wir wissen heute, das war ein
frommer Wunsch, ein milder Irrtum. Und deswegen sehen zunehmend mehr Ärzte, übrigens
auch ganz traditionell und irgendwelcher Ideologien völlig unverdächtige Ärzte,
allein aus ihrem ärztlichen Selbstverständnis
heraus ihre Verpflichtung, sich für die Durchsetzung des Menschenrechts auf
gesundheitliche Versorgung in der Medizin und auch außerhalb der Medizin
einzusetzen.
Wir
haben deswegen Menschenrechtsbeauftragte bei den Ärztekammern eingerichtet, die
folgende Aufgaben haben:
Ihnen
obliegt zu allererst die Beratung und Information der Regierung, der Behörden,
der Ärztekammern, der Ärzte und der Öffentlichkeit über rechtliche und
politische Fragen der Gesetzgebung und des Verwaltungshandeln, bei denen
Menschenrechte im Bereich der Medizin tangiert sind. Deswegen, meine Damen und
Herren, mischen sich Ärzte auch in Bereiche der Sozialgesetzgebung ein, wo es
um die Finanzierung von Arbeitslosigkeit oder aber um die Sozialhilfe geht.
Im
Ausland engagieren sich Menschenrechtsbeauftragte immer dann, wenn Ärzte als
Opfer oder als Täter an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Sie suchen
dabei die Abstimmung mit den nationalen und internationalen Gremien der
verfassten Ärzteschaft. Wir kämpfen für Kollegen, meine Damen und Herren,
denen in Ausübung ihrer ärztlichen Pflichten Unrecht widerfährt - davon gibt
es viele. Aber wir dürfen die Augen auch nicht davor verschließen, dass Ärzte
auch auf der Täterseite zu finden sind. Wir müssen darauf hinweisen und wir müssen
darauf hinwirken, dass den Ärzten ihr Verhalten klar wird und sie Abstand
nehmen von ihrem manchmal unbewusst frevelhaftem Tun. Ja wir müssen auch darauf
hinwirken, dass diejenigen, die wider besseres Wissen hier handeln, bestraft
werden. Ein Beispiel: Es ist für uns im Bereich des Weltärztebundes eine
sonnenklare Angelegenheit, dass wir gemeinsam mit unseren Kollegen von der
American Medical Association erwirkt haben, dass es nach den ethischen Kodizes
der amerikanischen Ärzteschaft nicht zulässig ist, sich als Arzt z.B. an
Hinrichtungen mit Todesspritzen zu beteiligen. Und es ist auch nicht, unter
welchem vorgeschobenen Altruismus auch immer, zulässig, dass irgendwo auf der
Welt ein Arzt sich an Folterungen, oder Degradierungen von Menschen beteiligt,
ja sie durch seine Anwesenheit sozusagen erst möglich macht. Und schließlich kämpfen
wir auch gemeinsam gegen atavistische Grausamkeiten wie weibliche Genitalverstümmelung.
Schon Mitte der 90-iger Jahre haben wir dieses auf Deutschen Ärztetagen
angeprangert und 1997 hat der Weltärztebund in Hamburg eine gemeinsame
Resolution gegen diese barbarische Unsitte verabschiedet.
Aber
wie alles, so hat auch die Tätigkeit der Menschenrechtsbeauftragten eine klare
Grenze. Dann, wenn in Deutschland, in den Bundesländern, die
berufsaufsichtsrechtliche Tätigkeit der Ärztekammern berührt ist, dann können
die Menschenrechtsbeauftragten allenfalls Warner, Wächter, sog. „whistleblower“
sein, aber sie müssen die rechtliche Würdigung und Aufarbeitung den dazu
legitimieren Stellen überlassen. Hier sind Ärztekammern, Vorstände und Präsidenten,
Berufsordnungsausschüsse und Disziplinargremien gefordert.
Und
das funktioniert ganz gut, meine sehr verehrten Damen und Herren, denn wir
beginnen etwas zu erreichen. Ich denke an die Kolleginnen und Kollegen in der Flüchtlings-
und Abschiebearbeit, mit denen wir klare Prinzipien für die Begutachtung vor
Abschiebungen festgelegt haben. Ich denke an die Richtlinien zur
Gutachtenerstellung bei posttraumatischen Belastungsstörungen. Und ich denke an
Aktionen, wie die Aufklärung der Ärzte über ihre rechtlichen Pflichten aber
auch ihre Möglichkeiten gegenüber Menschen mit unklarem Aufenthaltsstatus –
sogenannten „Illegalen“ - , die medizinischer Versorgung bedürfen. Hier ist
es besonders wichtig übrigens, in der eigenen Profession Vorurteile und Ängste
abzubauen, denn es gibt immer noch Kollegen, die glauben, sie würden sich
strafbar machen, wenn sie illegal sich in diesem Land aufhaltende Menschen
medizinisch behandeln, ohne sie an die entsprechenden Autoritäten
weiterzumelden. Man muss an dieser Stelle auch einmal erwähnen, dass es der
amtierende Bundesinnenminister, Wolfgang Schäuble war - in der Regel wird er
von uns ja nicht als eine der Leitfiguren der Menschenrechtsarbeit angesehen -
der gleichwohl festgehalten hat, dass es keine rechtliche Verpflichtung
von Ärzten gibt, Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, die sie
behandeln, zu verpfeifen.
Meine
Damen und Herren,
in
diesen Kontext fügen sich eine ganze Reihe von Entschließungen und
Resolutionen deutscher Ärztetage ein. Ich denke da z.B. an das immer
wiederkehrende Problem, dass wir darauf hinweisen müssen, dass die Abschiebung
nicht als ein rein flugmedizinisches Problem gesehen werden darf. Es geht um die
Sicherung ethisch medizinischer Standards, um die klare Beachtung des
Grundsatzes nihil nocere, um die Einhaltung der Menschenwürde auch in
psychischen Extremsituationen.
Ein
weiterer Schwerpunkt ist die Versorgung von Menschen ohne legalen
Aufenthaltsstatus. Ich bin stolz darauf, dass es noch in keinem einzigen Fall in
Deutschland einen Vorwurf an die Ärzteschaft gegeben hat, sie habe Menschen mit
unklarem Aufenthaltsstatus unversorgt gelassen. Insbesondere in den Praxen
niedergelassener Kollegen wird eine wahre Sisyphusarbeit geleistet bei dem
Versuch, diesen Patienten zu helfen. Ohne Vergütung, ohne Sicherheit der
kontinuierlichen Behandlung, teilweise unter entwürdigenden Verhältnissen. Es
ist für den Arzt entsetzlich zu sehen, wie viele dieser Patienten aus Angst vor
Entdeckung sehr spät, manche auch zu spät zu ihrem Arzt gehen. Wie schnell sie
ihre Sachen wieder zusammenraffen und die Praxis oder das Krankenhaus verlassen,
bevor wir die medizinische Gewissheit haben, ihnen das Beste - nämlich die
Durchsetzung ihres Grundrechts auf gesundheitlich optimale Versorgung - zu
geben. Und es ist schrecklich zu sehen, dass in manchen Bundesländern zur
Durchsetzung rechtstaatlicher Prinzipien die Probleme der Illegalität sogar von
Generation zu Generation weitergereicht werden, indem Geburtsurkunden für
geborene Kinder von Illegalen nur um den Preis der Registrierung und des Risikos
der Abschiebung erworben werden können. Wer kann, gebärt sein Kind in einem
Stall auf Stroh, er legt es nicht in eine Krippe aber er versteckt es vor den Häschern
des Staates. Was ist das für eine Gesellschaft, meine Damen und Herren, die
angesichts ihrer Verankerung im christlichen Glauben und ihrer Fixierung auf das
Weihnachtsfest im Moment von Christi
Geburt, gleichwohl viele Kinder in die Illegalität der nächsten Generation
verdammt, weil sie ihnen Geburtsurkunden ohne Risiko für die Eltern verweigert.
Und
nun, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einen Ausblick auf die Tätigkeit
in der Zukunft. Fürwahr, heute befassen wir uns in einem reichen und gut
aufgestellten Land wie der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der
Menschenrechtsarbeit vor allem mit Menschen mit Migrationshintergrund, wir
befassen uns mit sozialen Randgruppen, wir befassen uns ein wenig mit uns
selbst.
Ich
glaube, auch unter Menschenrechtsaspekten werden wir uns in Zukunft mit noch
sehr viel weitergehenden und anderen Dingen beschäftigen müssen. Die
zunehmende Rationierung unseres Gesundheitssystems - und ich benutze diesen
Begriff bewusst nicht als Kampfbegriff sondern als die nüchtern sachliche
Beschreibung des zunehmenden Auseinanderdriftens von den Chancen moderner
Medizin und der Möglichkeit, dieses Potential auch allen Menschen zur Verfügung
zu stellen. Dieses Dilemma der Rationierung wird uns in seiner
Unausweichlichkeit mehr und mehr beschäftigen und wir werden mehr und mehr auf
die daraus resultierenden Probleme hinweisen müssen. Schon heute gibt es neben
den stereotypen, klassischen sozialen Randgruppen unserer Gesellschaft weite
Gruppen, die der Schutzlosigkeit preisgegeben sind und unter der Rationierung
besonders leiden. Ich meine damit, um nur ein Beispiel zu nennen, die alten
Menschen in unserer Gesellschaft, die heute oft lange Zeiten am Ende ihres
Lebens in Pflegeeinrichtungen, Heimen oder auch zu Hause in deprimierenden Umständen
leben müssen. Sie fristen ein Dasein reduzierter sozialer Kontakte, oft
erheblich reduzierter Gesundheit und verfallen dann den Heilsbotschaften eines
Roger Kusch, der bei Lebensüberdrüssigkeit die Suizidbegleitung in den
schnellen Tod für 8.000,- Euro anbietet. Auch das ist Menschenrechtsarbeit
dagegen zu kämpfen. Menschenrecht ist ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit.
Zum Leben gehört auch der Tod als unausweichlicher Bestandteil. Daraus
abzuleiten, es gäbe ein Anrecht auf einen ökonomisch motivierten
Sterbehilfezirkus á la Roger Kusch ist abstrus. Es wird Zeit, dass die Politik
diesem Irrsinn ein Ende bereitet.
Meine
Damen und Herren, wir müssen den Autoren des Berichts „Altenpflege in
Deutschland, Rechtsanspruch auf Pflegewirklichkeit“, Aichele und Schneider,
dankbar sein für ihre Arbeit. Sie arbeiten am Deutschen Institut für
Menschenrechte und korrelierten die Menschenrechtssituation älterer Menschen
mit den Befunden der Untersuchungen des medizinischen Dienstes der Spitzenverbände
zur Pflegesituation in Deutschland. Analysiert man Grundfragen der Pflege, wie
z.B. den Pflegeprozess ambulant oder stationär oder aber den Zustand von Ernährung
und Flüssigkeitsversorgung, die Dekubitusprophylaxe und die Therapie des
eingetretenen Dekubitus, die Inkontinenzversorgung sowie die Anwendung von
Gewalt und freiheitseinschränkender Maßnahmen, so kommt man auch bei nüchterner
Betrachtung und kritisch vorsichtiger Würdigung des Berichtes des Medizinischen
Dienstes der Spitzenverbände zu einer dennoch erschreckenden Bewertung. Sicher
sind die vom MDS aufbereiteten Daten nicht in allen Punkten repräsentativ.
Sicher sind die Kontrollstruktur und die Auswertung kritisch zu hinterfragen.
Aber dennoch müssen wir uns die Frage stellen, wie es in einem so reichen Land
wie der Bundesrepublik Deutschland erträglich ist, dass z.B. im Bereich der Ernährungs-
und Flüssigkeitsversorgung gravierende Mängel bei 37 % der in ambulanter
Pflege befindlichen alten Menschen und sogar 41 % bei den in stationärer Pflege
Befindlichen festgestellt wurden. Vor diesem Hintergrund ist zusammenzufassen,
dass in Deutschland eine flächendeckende menschenwürdige Grundversorgung von
Pflegebedürftigen nicht (nicht mehr?) gewährleistet ist. Ja, es ist sogar zu
vermuten, dass in einer nicht feststellbaren Zahl von Einzelfällen die
individuellen Rechte auf Pflege und auf angemessene Unterbringung verletzt
werden. Aichele und Schneider konstatieren daher, im Bereich der Altenpflege in
Deutschland sind strukturelle menschenrechtliche Defizite festzustellen.
Meine
Damen und Herren,
es gibt noch viel zu tun. Der Kampf um die Durchsetzung der Menschenrechte ist etwas, das wie Qualitätssicherung täglich neu begonnen werden muss. Man darf nie mit dem erreichten zufrieden sein. Es ist unser aller Aufgabe, abgeleitet aus dem hippokratischen Eid oder dem Genfer Gelöbnis oder auch nur aus unserem Selbstverständnis als Ärzte, uns für die Rechte aller unser Mitbürger, Kollegen und Patienten einzusetzen. Wir sollten den Kampf um die Menschenrechte, vor allem aber um das Menschenrecht auf Gesundheit auch als etwas begreifen, wo wir das große Privileg oder die Gnade haben, unsere hohen professionellen Fähigkeiten als Ärzte in Verbindung mit einfachen menschlichen Grundfähigkeiten, wie Empathie, Mut, Kraft und Ausdauer im Sinne unserer Patienten anzuwenden. Ich wünsche mir, dass Ihnen dies weiter gelingen mag und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Dr.
med. Frank Ulrich Montgomery
Vizepräsident und Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer
Präsident der Ärztekammer Hamburg