Dr. med. Frank Ulrich Montgomery
Bürgerversicherung oder Gesundheitsprämie – aber bitte keine Schimären!
Beitrag im Hamburger Ärzteblatt, Juli 2006
Eine Änderung unseres Krankenversicherungssystems ist unabdingbar notwendig. Zumindest das ist inzwischen unstreitig. Das von manchen Sozialpolitikern konstruierte Postulat, man könne die Zukunftsprobleme der GKV allein durch stringentere Maßnahmen von Kostendämpfung und Qualitätsverbesserung bewältigen, ist inzwischen als falsch erkannt.
Vier Gründe gibt es, aus denen heraus die heutige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung unhaltbar geworden ist:
1. Die demographische Entwicklung - Bevölkerungsschwund: Deutschland hat seit Jahrzehnten einen negativen Bevölkerungsindex – das heißt: wir werden immer weniger. Die Zahl der Deutschen sinkt. Sind es heute noch 82 Mio. Menschen, so werden wir bis zum Jahre 2050 auf 67 Mio. abgenommen haben. Dieser Trend – übrigens seit etwa 1975 prognostiziert, ist ohne Zuwanderung von außen schon heute nicht mehr mittelfristig umkehrbar. Schon heute sind zu viel Alte aus dem Alter der Fruchtbarkeit herausgewachsen; bis die noch verbliebenen vermehrungsfähigen Deutschen diese Versäumnisse der Vergangenheit aufgeholt haben, vergehen mehrere Generationen. Zusätzlich gelingt die Umkehrung des Bevölkerungsschwundes auch nur dann, wenn die jungen Generationen sich nicht nur einer normalen, sondern einer geradezu übermäßigen Fruchtbarkeit befleißigten. Ein Schelm, wer glaubt, dass angesichts der Entwicklung unserer Gesellschaft, dieser Zustand – noch dazu schnell – herzustellen sei.
2. Die demographische Entwicklung – mehr Alte, weniger Junge: Wir werden also immer weniger, zugleich aber verschiebt sich das Verhältnis der nicht mehr Erwerbstätigen zu den im Erwerbsleben Stehenden. Mit voller Wucht setzt diese Entwicklung im Jahre 2010 ein. Lag der Anteil der über 60jährigen im Jahr 2001 bei 28 Prozent, wird er bis 2050 auf rund 49 Prozent ansteigen. Gleichzeitig wird der Anteil derjenigen im erwerbsfähigen Alter (20-65 Jahre) von heute 51. Millionen bis zum Jahr 2050 auf 40,7 Millionen zurückgehen. Dieses Phänomen ist ebenfalls seit etlichen Jahren bekannt – die Resistenz der Politik dieses wahrnehmen zu wollen, grenzt an Verantwortungslosigkeit. Zu glauben, dass dann jeder Arbeitnehmer seinen persönlichen Rentner in Kranken- und Rentenversicherung durchfüttert ist naiv. Zukünftige Generationen werden nicht bereit sein, allein ein Drittel ihres Bruttoeinkommens für die Finanzierung der Gesundheitsleistungen der älteren Generationen abzuliefern. Hier stößt jedes Umlageverfahren, das über Generationen hinweg geht, an natürliche Grenzen.
3. Finanzierung des Fortschritts - Zugleich aber kann die Medizin immer mehr. Nachgefragt aber werden diese Leistungen vor allem von älteren Menschen – und verhelfen ihnen zu einem noch längeren und noch besseren Leben. Statistiker erwarten eine weitere Zunahme der durchschnittlichen Lebenserwartung von sieben Jahren in den nächsten 50 Jahren. Diese verlängerten Jahre sind aber nur zu einem geringen Teil Jahre der hohen Produktivität und Berufstätigkeit, sondern vor allem Jahre des Ruhestands und Seniums. Wir leben hier in einer Fortschrittsfalle: Mehr Jahre des Lebens werden nur durch hohen Mitteleinsatz möglich – und bedingen zugleich weitere Jahre der ärztlichen und pflegerischen Betreuung – mit all ihren Folgen personeller und finanzieller Art. Dabei gibt es in der Medizin vor allem oftmals nicht den Mechanismus der Rationalisierungsinvestition. Ein neues Verfahren, das kostenaufwändig ist, ersetzt nicht automatisch ein altes, billiges. Vielmehr entstehen diagnostische und therapeutische Algorithmen, bei denen das alte, billige Verfahren automatischer Vorläufer des neuen, teuren Verfahrens ist. Ein Beispiel: Auch wenn die Kernspintomographie (NMR) für die Diagnose der Multiplen Sklerose (MS) die höchste Aussagekraft hat, kann auf die vorgeschaltete Computertomographie (CT) eben doch oft nicht verzichtet werden. Oft nämlich ergibt erst eine bestimmte klinische Konstellation zusammen mit einem unauffälligen („negativen“) CT-Befund den Hinweis auf eine MS mit der Notwendigkeit der NMR.
4. Globalisierung – Arbeitslosigkeit – gesellschaftlicher Wandel: Wir leben in einer Zeit eines rapiden gesellschaftlichen Umbruchs. Wir leisten uns seit bald zwanzig Jahren Massenarbeitslosigkeit, bei der wir lieber die Arbeitslosigkeit finanzieren, als Anreize für die Aufnahme von Arbeitstätigkeit oder die Schaffung von Arbeitsplätzen zu setzen. Zugleich aber stellen wir fest, dass der gesellschaftliche Reichtum immer weiter zunimmt. Die Bruttolohnquote sinkt; immer mehr Reichtum wird aus Kapital und Vermögen erzeugt, immer weniger durch abhängige Arbeitstätigkeit. In einer solchen Situation bildet ein Umlageverfahren, das ausschließlich auf Einkommen aus abhängiger Beschäftigung abhebt, immer weniger gesellschaftliche Realität ab. Zumal dann, wenn den „Reichen“ die Möglichkeit des „opt out“ gegeben wird und selbst bei den abhängig Beschäftigten Nebeneinnahmen nicht in die Berechnung der Beiträge mit einfließen. Diese Verfahren wird dann extrem ungerecht, wenn weite Bevölkerungskreise nicht erfasst sind und zugleich nur die Teile der Bevölkerung zu einem echten Solidarausgleich herangezogen werden, die das Pech haben, nur über ein einziges, noch dazu unter der Bemessungsgrenze liegendes, Einkommen zu verfügen. Hier müssen die Armen untereinander Solidarität spenden, die Reichen bleiben außen vor. Das ist Mildtätigkeit, aber kein moderner Sozialstaat.
Im Wahlkampf des Jahres 2005 standen zwei konträre Modelle einander entgegen – Bürgerversicherung versus Gesundheitsprämie. Nachdem die Parteien sich vom Schock des für beide Blöcke schwierigen Ergebnisses erholt haben, wollen sie nun eine Synthese versuchen. Geboren wurde das „Schimären-Modell“.
Die Schimäre – Ansammlung aller negativen Komponenten
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen einen unterschiedlich hohen Prozentsatz des Lohns an eine (neu zu schaffende) „Inkassostelle“. Diese erhält auch einen Zuschuss aus Steuermitteln zur Mitversicherung der Kinder. Sie verteilt dann Gutscheine, an die Versicherten und ihre mitversicherten Familienangehörigen, die diese wiederum bei der Krankenkasse ihrer Wahl einlösen können. Dafür erhalten sie Versicherungsschutz. Es besteht Versicherungspflicht für alle Bürger, genauso wie Kontrahierungszwang für alle Versicherungen. Reichen die mit den „Gutscheinen“ transferierten Summen nicht aus, erhebt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag in Form einer Prämie. Ein Risikostrukturausgleich bleibt notwendig, um unterschiedliche Versichertenstrukturen auszugleichen und den Wettbewerb zu ermöglichen. So viel in Kürze….
Dieses Modell vereint treffsicher alle negativen Aspekte, die sowohl Bürgerversicherung wie Prämienmodell mit sich bringen:
Es bewirkt einen gewaltigen Bürokratieschub durch die Einführung einer Inkassostelle. Diese soll dann über 180 Milliarden € einnehmen und wieder verteilen (Summe aus heutiger GKV und PKV). Der Haushalt dieser Inkassostelle ist damit größer als der jedes Ministeriums. Millionen, wenn nicht Milliarden werden im Inkasso versickern.
Eine Abkopplung vom Lohn erfolgt nicht, da Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin prozentuale Anteile von Lohn und Gehalt abführen. Dennoch wird aber die (angeblich vorhandene) Parität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag aufgehoben. Immer noch aber schlagen die Kosten der Gesundheitsversorgung voll auf die Beschäftigungssituation durch.
Der Risikostrukturausgleich mit seinen Fehlanreizen (DMP’s etc…) bleibt nicht nur erhalten, sondern wird sogar noch auf die PKV ausgedehnt.
Die Heranziehung weiterer Einkommensanteile (über den Lohn hinaus) erstreckt sich ausschließlich auf die (steuerfinanzierte) Versicherung der Kinder, was zu begrüßen ist. Ansonsten aber fehlt sie in diesem Modell.
Halten wir also inne und besinnen wir uns: Ausgangspunkt war der von den Parteien zu einem Richtungsstreit verklärte Kampf um Bürger- oder Prämienversicherung. Die Schimäre erweist sich als groteske Ansammlung der schlechtesten Ideen. Dabei geht es im Kern doch nur um eine 10-punktige Entscheidungsmatrix, mit der die Zukunft der Krankenversicherung (KV) abgeprüft werden muss.
10 Punkte, die alles entscheiden
1.
Soll es eine Einbeziehung aller Bürger in eine obligate
Krankenversicherung geben?
Bei der Leistungserbringung besteht ja schon heute faktisch eine Einbeziehung
aller Bürger in einen Leistungsrahmen, der in der GKV wie der PKV weitgehend
– mit Ausnahme einiger Zusätze in der PKV – identisch ist. Es ist eine Mähr,
dass nennenswerte Teile der Bevölkerung nicht einbezogen seien; den vollständig
unversicherten Bürger gibt es praktisch nicht. Die Beamten sind vom
Dienstherren und der PKV erfasst, die Selbständigen fast ausnahmslos
PKV-versichert. Das ist auch gut so. Schon aus Gerechtigkeitsgründen macht es
Sinn, die gesamte Bevölkerung in einem Versicherungssystem gegenüber ubiquitär
auftretenden Risiken zu versichern. Ich plädiere deswegen durchaus für eine
Einbeziehung aller Bürger in eine Bürgerversicherung. Richtig ist aber, dass
es zwei Beitragserhebungssysteme gibt. Während die GKV sich durch Umlagen auf
das Arbeitseinkommen finanziert, erhebt die PKV risikokalkulierte Prämien. Im
Kern geht es also bei der Frage „Alle Bürger in die GKV“ – so wie sie von
der Politik im Moment diskutiert wird - nicht um die Einbeziehung aller Bürger
in den Leistungsrahmen, sondern alleine um die Erstreckung des Umlageverfahrens
auf alle Bürger. Dabei wird gerne übersehen, dass nicht nur zusätzliche
Einnahmen in die GKV kommen, sondern natürlich auch Leistungsansprüche bei dem
neu-versicherten Personenkreis mit übernommen werden müssen. Mindestens bei
den Beamten aber lässt die Demographie der Beamtenschaft vermuten, dass die
Leistungsansprüche das neu generierte Finanzvolumen schnell übersteigen
werden. Bei den Selbständigen wiederum bestehen erhebliche Probleme bei der
Definition der Basis, auf der die Umlage der Höhe nach berechnet wird.
2.
Sollen alle Einkommensarten einbezogen werden?
Es wird deswegen in der Diskussion schnell die „Einbeziehung weiterer
Einkommensarten“ gefordert. Das bedeutet aber, dass man gegenüber der
„neuen“ GKV – wie gegenüber dem Finanzamt – seine gesamten Einkünfte
offen legen muss. Nur wer freiwillig den Höchstbeitrag – denn eine
Bemessungsgrenze wird es sicher auch weiterhin geben – bezahlt, dürfte von
der Offenlegungspflicht befreit bleiben. Gewarnt werden muss allerdings vor
allzu euphorischen Schätzungen, wie viel Geld auf diesem Weg „neu“ in das
Gesundheitswesen fließen kann. Seit dem Bestehen der Bundesrepublik haben die
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht zu einem positiven
Steueraufkommen geführt. Lediglich im Bereich des Ertrags aus Kapital sind
positive Deckungsbeiträge zu erwarten.
Wie aber gehen wir mit Freibeträgen, steuerlich absetzbaren Tatbeständen und
anderen Ausgleichsmechanismen des Steuerrechts um? Wie behandelt man bei unterjährigen
Beitragszahlungen Jahresleistungen und –einkommen? Steuerbescheide ergehen oft
erst Jahre nach Ablauf des Steuerjahres; werden wir dann auch
Krankenkassenbeitragsnachforderungen (oder –rückzahlungen?) nach mehreren
Jahren bekommen? Und lässt sich verfassungsrechtlich überhaupt eine so
weitgehende Offenlegungsverpflichtung gegenüber einer Krankenkasse begründen?
Die Krankenkasse als zweites Finanzamt – wem käme dabei nicht das Schaudern?
Hier gäbe es sicher einen sehr viel einfacheren Mechanismus. Bei der Erhebung
von Gesundheitsprämien, die nicht als Prozentsatz auf dem individuellen
Arbeitseinkommen aufsetzen, werden naturgemäß alle Einkommensarten zur
Begleichung der Krankenversicherungsschuld mit herangezogen. Den Solidartransfer
zu regeln ist dann eine Aufgabe des Steuerrechts (siehe Punkt 9)
3.
Soll es eine Parität der Arbeitgeber in den Gremien der KV geben?
Schon heute ist die angebliche Parität der Arbeitgeber ja eine Farce. Durch die
Erhöhung der Zuzahlungen, durch die Ausgliederung von Leistungen nimmt der
Anteil der Arbeitgeber an dem gesamten Transfervolumen der GKV beständig ab.
Schon heute zahlen die Arbeitgeber nur noch rund 40 Prozent der Gesamtleistungen
in der GKV. Dafür aber bekommen sie ein erhebliches Mitspracherecht. Dabei gilt
ihr Einsatz immer mehr allein der Kostendämpfung. Ihnen liegen Beitragssätze
nun einmal näher als Leistungsversprechen. Insofern haben sie auch in einer
„Bürgerversicherung“ nichts zu suchen, denn ihnen liegt nicht der Bürger
am Herzen, sondern nur ihr halber Beitragssatzanteil.
4.
Soll der Arbeitgeberbeitrag ausgezahlt werden oder weiter als eigener
Posten aufgeführt werden?
Wenn die Funktion der Arbeitgeber in den Gremien der GKV „neuer Art“ aber
als obsolet betrachtet werden kann, dann sollte man sie auch von der lästigen
Gremienarbeit befreien. Den von ihnen heute beigebrachten halben
Beitragssatzanteil sollte man allerdings für die Finanzierung der GKV weiterhin
nutzen. Würde man diese 7% der Bruttolöhne und –gehälter einmal dem Lohn
zuschlagen und zukünftig der Anpassung der Löhne und Gehälter im Rahmen der
Tarifverhandlungen mit unterziehen, würde dieses Finanzvolumen auch weiterhin
dynamisiert für die Finanzierung einer Krankenversicherung zur Verfügung
stehen. Die darauf erhobenen Lohn- und Einkommenssteuern würden in einem
steuerfinanzierten Solidarausgleich herangezogen werden können. Nicht unerwähnt
bleiben darf allerdings, dass erhebliche rechtliche Probleme bei der
gesetzlichen Überführung des Arbeitgeberanteils in den Tariflohn gesehen
werden. Dies bedeutet unstreitig einen Eingriff in die Tarifautonomie.
5.
Soll es eine beitragsfreie Familienmitversicherung geben und wenn
„Ja“ für wen? Alle Kinder und Ehepartner ohne eigene Arbeitstätigkeit oder
nur Kinder…?
Die zentrale Philosophie der deutschen Familienpolitik die notwendigen
Finanztransfers über die Sozialversicherung regeln zu wollen, ist gescheitert.
Kaum ein Industriestaat hat eine ähnlich schlechte Bilanz seiner
Familienpolitik vorzuweisen wie Deutschland. Die Nettoreproduktionsrate ist seit
über 30 Jahren negativ. Ohne Zuwanderung wären wir eine „aussterbende“
Gesellschaft. Angesichts dieses Szenarios ist Familienpolitik eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese sollte daher auch aus Stermitteln und
nicht über die Umlagen des Sozialversicherungssystems finanziert werden. Die
gegenwärtig in die Diskussion eingeführte „Familienkasse“ ist daher ein
kluger Weg, um gesellschaftliche und politische Verantwortung dort anzusiedeln,
wo sie hingehören – beim Staat. Es wäre daher nur richtig, die
Krankenversicherungsbeiträge für Kinder bis 18 Jahre, eventuell auch bis zum
Abschluss der ersten Berufsausbildung, aus dieser Familienkasse aus
Steuermitteln aufzubringen.
Kernpunkt einer Gesundheitsprämie ist aber die kopfbezogene Definition der
Pauschale. Daher sollten alle Erwachsene – auch nicht mitarbeitende Ehemänner
oder –frauen – eine eigene Pauschale bezahlen. Dies sollte über die
gesetzliche Konstituierung einer Versicherungspflicht für alle Bürger
festgeschrieben werden.
Eine eigene, von den Eltern aufzubringende Prämienleistung für Kinder würde
erhebliche Nachteile für Familien mit sich bringen. Kinderlose wären erheblich
im Vorteil. Im gegenwärtigen System entziehen sich viele Kinderlose dazu über
die Versicherungspflichtgrenze der Solidarität mit den Familien, indem sie in
private Versicherungen ausweichen.
6.
Sollen die Beiträge über
eine arbeitseinkommensabhängige Umlage oder über personenorientierte Prämien
erhoben werden?
Die traditionelle Erhebung (arbeits)einkommensbezogener Umlagebeiträge stößt
an ihre Grenzen. Immer mehr Menschen verdienen ihren Lebensunterhalt nicht durch
traditionelle angestellte Tätigkeit sondern in Mischformen von abhängiger
Arbeit, Selbständigkeit, Arbeitsersatzeinkommen und Kapitaleinkünften
jeglicher Art. „Gerechtigkeit“ lässt sich in diesem System sowie so nur
noch über ein steuerähnliches Erhebungs- und Kontrollsystem erreichen (siehe
auch Punkt 2).
Es sollte an dieser Stelle aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass
Gerechtigkeitsprobleme in beiden Finanzierungsoptionen solange nicht beseitigt
werden, wie nicht das Steuerrecht einer grundlegenden Reform unterzogen wird.
Bei der Bürgerversicherung unter Beiziehung „aller Einkommensarten“ sind
Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit unabdingbare Voraussetzungen für
eine gesellschaftliche Akzeptanz. Aber auch bei steuerfinanzierten
Ausgleichsytemen sind Steuerehrlichkeit und –gerechtigkeit nötig, um zum
Einen Missbrauch zu verhindern, zum Anderen aber auch ausreichend Finanzvolumen
zur Bewältigung des Ausgleichs zur Verfügung zu stellen.
Eine mit der Änderung der Sozialversicherungen einhergehende Steuerreform ist
daher politisch unverzichtbar!
7.
Wenn Prämien vorgesehen sind, in welchem Umfang soll
versicherungstechnisch und inwieweit „solidarisch“ kalkuliert werden?
Eine ausschließlich versicherungsmathematische Kalkulation der Prämien würde
zum einen zu einer
Nichtversicherbarkeit schwerstkranker und behinderter Menschen führen und zum
anderen jeden Krankenkassen-Wettbewerb bei Patienten ausschließen. Darüber
hinaus verträgt sich auch die aus der Versicherungspflicht reziprok
abzuleitende Annahmepflicht der Krankenversicherung nicht mit vollständig
risikogerecht kalkulierten Prämien. Die Kalkulation der Prämien wird daher
durch gesetzliche Maßnahmen in ihrem Rahmen bestimmt werden. Vorerkrankungen
werden sicher nicht kalkulatorisch wirksam werden, lediglich Alter und
Geschlecht, eventuell auch besondere Formen der Lebensführung (Nichtraucher,
Extremsportler, Testpilot, etc.) kommen als Kalkulationsfaktoren in Betracht.
Darüber hinaus wird der Gesetzgeber aber sicher auch noch – wie heute schon
in der PKV – Altersrückstellungen zur Erleichterung des Wettbewerbs mit
vorsehen.
8.
Sollen Elemente der Kapitaldeckung eingeführt sehen und wenn „Ja“,
in welchem Umfang?
Es ist ein Irrtum zu glauben, die Debatte um die Kapitaldeckung sei eine
Eigenart der Gesundheitsprämie. Das ist falsch. Sie ist lediglich ein Versuch
mehr Generationengerechtigkeit dadurch herzustellen, dass die heute arbeitenden
Generationen Finanzmittel für ihre eigene Versorgung zurückstellen, anstatt
sich ausschließlich von der Finanzierungswilligkeit zukünftiger Generationen
abhängig zu machen. Sie löst nicht einmal das heute schon bestehende Problem
der Generationenungerechtigkeit, da schon heute die nicht mehr arbeitenden Bevölkerungsschichten
mehr aus dem System herausziehen, als sie hineingegeben haben. Das heißt: Die
heutigen Alten beuten die Jungen aus.
In beiden Systemen aber wirken Rücklagen zunächst beitragssatz- bzw. prämiensteigernd.
Sie laufen daher der zentralen Intention der Politik zuwider, die ja bereits mit
der Implementierung eines zukunftsfähigen Versicherungssystems Kostendämpfungserwartungen
erfüllen möchte.
Ein weiterer Irrtum in der Debatte und beliebtes Gegenargument der Gegner einer
Kapitaldeckung ist, ein vollständiger Deckungsstock würde riesige Kapitalberge
anhäufen, die bei Notwendigkeit – oder in wirtschaftlichen Krisenzeiten –
gar nicht mobilisierbar wären. Richtig ist hieran, dass eine vollständige
Kapitaldeckung in der Tat bei steigender Zahl von „Sparern“ und sinkender
Zahl von „Kapitalnachfragern“ auf das Risiko der fehlenden Konvertierbarkeit
trifft. In einem funktionierenden Versicherungssystem ist aber gar kein
100%-iger Kapitaldeckungsstock
erforderlich. Da die Krankenversicherung immer als echtes Versicherungssystem
junge, gesunde Beitragszahler, ältere und sehr alte, gesunde und kranke
Menschen vereint, ist nur soviel Kapitaldeckungsstock erforderlich, wie zur Ermöglichung
von Versicherungswechsel als Wettbewerbselement nötig ist. Kapitaldeckung ist
also vor allem ein Element (über Altersrückstellung) das Wettbewerb ermöglichen
soll – weniger ein Thesaurierungsansatz.
9.
Soll der Solidarausgleich über interne Verrechnungswege
wie bei der heutigen GKV – die natürlich von Politikern per Gesetz
festgelegt werden - erfolgen oder über
politisch verantwortete Steuerfinanzierung?
Als demagogisches Gegenargument gegen eine Gesundheitsprämie wird gerne der
Satz gebraucht: „Es wäre ungerecht, wenn Chef und Chauffeur die gleiche Prämie
zur Krankenversicherung zahlten“. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit. Bei
einem steuerfinanzierten Solidarausgleich bezahlt der Wohlhabendere wesentlich
mehr Steuern, als der Einkommensschwache. Es kann insofern sogar gerechter sein,
Solidarausgleich über Steuermittel zu finanzieren, als über
Risikostrukturausgleiche innerhalb der GKV. Hierzu bedarf man dann nicht einmal
einer Debatte um Beitragsbemessungsgrenzen oder das Verhältnis von Beitragssatz
und Gegenwert bei hohem Einkommen, dass bisher einer Heranziehung aller
Einkommen zur GKV-Berechnungsbasis entgegensteht.
Die Politik legt heute den Rahmen der Umverteilung über das Sozialgesetzbuch V
fest. Der Selbstverwaltung der Krankenkassen kommt die Aufgabe der Umsetzung
innerhalb des Wettbewerbs der Krankenkassen zu. Diese ist dabei nur spärlich
legitimiert. Wahlbeteiligungen um die 10% sind bei den Gremien der Krankenkassen
eher die Regel als die Ausnahme. So sind die Gremien der Krankenkassen heute vor
allem mit verdienten Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen
besetzt.
Bei steuerfinanzierter Umverteilung würde der Gesetzgeber mit seiner
Haushaltshoheit über die gerechte Verwendung der Mittel entscheiden und den
Solidartransfer regeln. Nicht der Finanzminister alleine wäre zuständig,
sondern die Politik müsste im Rahmen ihrer Beschlüsse Prioritäten setzen und
diese auch vertreten. Die Ebene der Selbstverwaltung als beliebter Sündenbock für
die angeblich fehlerhafte Umsetzung nicht vernünftig umsetzbarer politischer
Entscheidungen entfiele. Dieses kann im Sinne direkterer Demokratie ein
erheblicher Vorteil sein.
10.
Findet weiterhin eine Umverteilung zu Lasten junger Menschen und zu
Gunsten älterer Mitbürger statt?
Raffelhüschen wird nicht müde darauf hinzuweisen, dass die
Generationengerechtigkeit das zentrale Thema der Zukunft sein wird. In dem Maße,
in dem zukünftige Generationen durch geänderte
Gesellschaftsstrukturen und durch globalisierte Ausweichmöglichkeiten
eine Chance bekommen, sich diesen Ungerechtigkeiten zu entziehen, werden sie sie
nutzen. Sie werden nicht bereit sein, 30% und mehr ihres Bruttoeinkommens für
die gesundheitliche Versorgung älterer Generationen aufzuwenden und zugleich zu
erkennen, dass für ihre eigene Versorgung angesichts sinkender Geburtenzahlen
und sinkender Arbeitnehmerzahlen keine Sicherheit auf ähnliche Leistungen im
Alter besteht. Die, die dies können, werden
sich also dem angestellten Arbeitsmarkt durch Selbständigkeit oder Auswanderung
entziehen. Die, die bleiben, werden aber eher durch unterdurchschnittliche
Lebenschancen, -perspektiven und Einkommen ausgezeichnet sein und damit das
Solidaritätsproblem eher noch verschärfen. Das Krankenversicherungssystem der
Zukunft muss also vor allem zukünftigen Generationen Sicherheit bieten –
nicht heutigen Rentnern luxuriöse Versorgung!
Fazit:
In der Krankenversicherung geht es um eine klassische Risikoversicherung. Das Risiko Krankheit tragen wir alle, seine Ausprägung (horribile dictu „seine Schäden“) sind aber – vor allem in ihrer finanziellen Auswirkung – sehr unterschiedlich. Dabei können „kleinere“ Krankheiten noch viel teurer sein als gravierende, ernste Erkrankungen. Wir haben es also mit einem klassischen Risikomix zu tun. Dabei gibt es versicherungstechnische Verteilungsmechanismen; so soll das Risiko „jung“ eben „alt“ ausgleichen und „gesund“ soll „krank“ subventionieren. Da macht es nur Sinn das gesamte Risiko „Bürger“ kollektiv zu versichern. An der „Bürgerversicherung“ im Wortsinne führt also gar kein Weg vorbei – und doch kann das weit entfernt sein vom gegenwärtig politisch missbrauchten Begriff der „Bürgerversicherung“.
Wir streiten nämlich nicht um die Frage, ob alle Bürger versichert werden sollen, sondern um das wie. Sollen die Mittel für diese Versicherung im Umlageverfahren als Prozentsatz vom Arbeitseinkommen oder als einkommensunabhängige Prämie aufgebracht werden? Hier geht es also nicht um den Ausgleich der Risiken „jung/alt“ oder „gesund/krank“ sondern um den Ausgleich des sozialen Risikos „arm“ versus „reich“. Da wir ja nun aber alle Bürger versichern wollen, zugleich aber wissen, dass sich nicht alle Bürger aus ihrem Einkommen eine Vollversorgung für ihre Familien leisten können, diskutieren wir also in Wirklichkeit die Frage, wie wir den Solidarausgleich in Zukunft organisieren.
Wer ist legitimiert den Milliardentransfer von „reich“ nach „arm“ zu organisieren? Die Selbstverwaltung der Krankenkassen? Mir scheint deren Legitimation etwas spärlich begründet angesichts von Wahlbeteiligungen um die 10% bei den Selbstverwaltungsorganen der Krankenkassen. Die im Schimären-Modell angedachte Inkassostelle? Wer verwaltet die, wer organisiert die, wer beaufsichtigt die? Derartige Umverteilungsprozesse, bei denen es um Zig, ja sogar Hunderte von Milliarden Euro geht, bedürfen aber einer politischen Legitimation durch gewählte Volksvertreter. Und das materielle Instrument des Ausgleichs kann nicht ein hyperkomplizierter „Risikostrukturausgleich“ sein. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben löst man mit gesamtgesellschaftlichen Mitteln: und das sind Steuern. Es führt also kein Weg an einer prämienbasierten (echten) Bürgerversicherung mit Solidarausgleich über Steuern vorbei.
Die Entscheidungen, um die es geht, gehen über den gegenwärtigen Streit der Politik weit hinaus. Es geht um die Zukunftsfähigkeit unseres Staatswesens Deutschland an sich. Solidarversicherungen – seien sie nun in Selbstverwaltung oder über Steuern finanziert – sind ein Versprechen an zukünftige Generationen. Zweifel an ihrer Zukunft treffen den Nerv der jungen Menschen, die diesen Staat gestalten und fortentwickeln sollen. Gelingt es nicht, ihnen (statt uns) eine Perspektive zu geben, werden sie sich in einer globaler denkenden Welt unserem heutigen Staatssystem und seinen Grenzen entziehen.