Dr. med. Frank Ulrich Montgomery
Ein
Jahr neues deutsches Arbeitszeitgesetz
Hat sich die Arbeitssituation der Klinikärzte verbessert?
Statement auf der Marburger Bund-Pressekonferenz in Berlin, 27. Januar 2005
Es ist Zeit ein Resümee zu ziehen: Was hat das neue Arbeitszeitgesetz seit dem 01. Januar 2004 den Ärztinnen und Ärzten in den Krankenhäusern gebracht? Wenig – verdammt wenig! Die Arbeitsbedingungen bleiben nach wie vor ärzte- und patientenfeindlich.
Eine nüchterne Analyse zeigt: Die Probleme der Kliniken haben eher zugenommen als abgenommen, der Arbeitsplatz Krankenhaus ist noch unattraktiver geworden als früher, die Personalprobleme der Krankenhäuser nehmen zu, statt ab. Dies liegt nicht etwa am Arbeitszeitgesetz und seiner Umsetzung, sondern am genauen Gegenteil: An dem Verhalten von Politik, an der verfahrenen Situation bei den Tarifverhandlungen und am sträflichen Versagen der Klinikträger im Interesse aktiver Personalfürsorge für anständige Arbeitszeiten zu sorgen!
Die Politik hat das Arbeitszeitgesetz mit einem schweren Geburtsfehler versehen: Im § 25 ist eine zweijährige Übergangsfrist bis zum 31.12.2005 vorgesehen. Diese greift aber eigentlich nur in wenigen Fällen und sie berührt vor allem nicht die 48-Stunden-Wochenarbeitsgrenze. Die deutschen Klinikträger aber missbrauchen diese Bestimmungen flächendeckend, um sich zurückzulehnen und nichts zu tun. Ärzten weiter Marathondienste abzuverlangen ist schließlich einfacher als moderne Arbeitsbedingungen einzuführen zur Zufriedenheit der Beschäftigten und zur Sicherheit der Patienten.
Zugleich jammern die Arbeitgeber über Personalprobleme, die sie mit ihrer Tatenlosigkeit selber verschulden. Das passt nicht zusammen. Wieder einmal verschlafen die Kliniken die Zukunft. Statt sich um ihr Personal zu kümmern, klagen und jammern sie der Politik die Ohren voll. Sie haben offensichtlich noch immer nicht begriffen, dass wir Krankenhausärzte nicht in Erfurt beim Bundesarbeitsgericht und in Luxemburg beim Europäischen Gerichtshof geklagt haben, weil es ein europäisches Arbeitszeitrecht gibt (das uns Recht gibt). Nein, die EU-Richtlinie war uns nur „Mittel zum Zweck“, sie war ein Werkzeug, mit dem wir endlich die unerträglichen Arbeitsbedingungen in deutschen Kliniken angreifen konnten.
Die Klinikträger aber haben diese Botschaft bis heute nicht begriffen. Statt die Arbeitsbedingungen zu verbessern, versuchen sie noch mehr Arbeit an die Kliniken zu ziehen, wollen ambulante Behandlungen auch an Kliniken durchführen und hoffen auf Veränderungen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Wenn sie aber so weitermachen, werden sie auf jeden Fall die Verlierer sein: sie werden keine kompetenten Ärztinnen und Ärzte mehr finden für die Arbeit in den Krankenhäusern. Wer soll dann arbeiten in den Medizinischen Versorgungszentren? Wer soll den Krankenhausmanagern ihr Geld verdienen, wenn die Ärzte dem Krankenhaus den Rücken gekehrt haben? Es wäre klüger, man würde sich in den Chefetagen der Krankenhäuser mehr um das Personal kümmern, anstatt zu jammern und zu klagen.
Die Politik aber muss so schnell wie möglich Schluss machen mit der systematischen Missachtung des Arbeitszeitgesetzes. Wir brauchen deswegen ein klares Signal, dass die Übergangsvorschriften nicht länger zu Lasten der Mitarbeiter missbraucht werden dürfen. Auf gar keinen Fall aber dürfen die Übergangsvorschriften des § 25 über den 31.12.2005 verlängert werden. Schon gar nicht, sozusagen als Belohnung, weil die Krankenhausträger sich zurückgelehnt haben und konstruktive Lösungen verweigern. Das hieße Faulheit und politische Obstruktion fördern – das Gegenteil aber muss geschehen.
Wir haben deswegen die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, gebeten, mit uns eine Kampagne der Gewerbeaufsicht zu starten, in der wir Krankenhäuser unter die Lupe nehmen, ihnen helfen, bessere Lösungen zu entwickeln und sie begleiten auf dem Weg in anständige, humane, europakonforme Arbeitszeiten.
Die Tarifverhandlungen zur Arbeitszeit kommen nicht voran. Wir fordern, dass die öffentlichen Arbeitgeber endlich konstruktiv Tarifverhandlungen führen, damit das neue Arbeitszeitrecht auch tariflich umgesetzt werden kann. Es ist eigentlich eine Schande für die Politik, dass gerade die politiknahen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes nicht in der Lage sind, vernünftige Angebote auf der Basis der verabschiedeten Gesetze zu machen.
Ein Grund für diese geistige Starre bei den Arbeitgebern liegt sicher in Europa. Die alte Prodi-Kommission hat uns allen noch ein Kuckucksei ins Nest gelegt, in dem sie als Reaktion auf das von uns gewonnene EuGH-Verfahren vorgeschlagen hat, die EU-Arbeitszeitrichtlinie zu Lasten der Arbeitnehmer zu ändern.
Im konkreten sollen Ärzte bis zu 65 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, ohne einen Ausgleich zu erhalten. Außerdem will man die Bereitschaftsdienste nicht mehr automatisch als Arbeitszeit werten, sondern diese in aktive und inaktive Phasen unterteilen. Welch ein Hohn: Wer käme denn auf die Idee, beispielsweise Zeiten von Flugzeugpiloten im Cockpit als inaktiv, also als Ruhezeit zu definieren, sobald der Autopilot fliegt? Das würde keiner aus guten Grunde tun, denn es geht um die Sicherheit der Passagiere. Wir fordern das gleiche, denn es geht um die Sicherheit der Patienten.
Das Europaparlament spielt da zu Recht nicht mit, auch der Ministerrat liegt noch quer. Der neue Kommissar Vladimir Spidla, mit dem wir hierzu vor genau einer Woche ein Gespräch geführt haben, macht aus seiner Abneigung gegen den Vorschlag der alten Kommission keinen Hehl. Kein Wunder: er war selbst lange genug Gesundheits- und Arbeitsminister in Tschechien und kennt daher die Probleme genau. Schließlich leidet auch Tschechien unter Ärzteflucht, da deutsche Kliniken, die immer mehr deutsche Ärzte wegen der katastrophalen Arbeitsbedingungen verlieren, verstärkt Ärzte aus Osteuropa anwerben. Unsere Forderung an EU-Kommissar Spidla lautet deshalb: Zeigen Sie Mut und Rückgrat und ziehen Sie diesen unausgegorenen Revisionsvorschlag aus Ihrem Hause zurück.
Dieser ist übrigens auch noch eine Höllengeburt der Bürokratie: Da werden wieder Listen von Diensthabenden, Dokumentationen von Dienstwilligen, bürokratische Differenzierung von aktiven und inaktiven Dienstzeiten gefordert. Das hat Kafka’eske Dimensionen. Aber mit Bürokratie allein behandeln sie keinen Patienten besser. Im Gegenteil, diese Bürokratie frisst knappe Geldmittel auf und hält uns Ärzte von der eigentlichen Patientenversorgung ab. Vor allem aber darf es nicht einen Rücksprung in die Zeit vor dem neuen deutschen Arbeitszeitgesetz dadurch geben, dass wieder aktive Bereitschaftsdienstzeiten zu inaktiven Zeiten umgedichtet werden, nur um den Krankenhausarbeitgebern Geld zu sparen.
Um unsere Kritik am Änderungsvorschlag der EU-Kommission stärker zu unterstreichen, haben wir unsere Mitglieder aufgefordert, mit Briefen den entscheidenden Europapolitikern ihren Klinikalltag zu schildern. Denn, wer für den Änderungsentwurf der EU-Kommission ist, der hat vom Arbeitsalltag der Ärzte in Krankenhäusern anscheinend keine Ahnung. Inaktive Phasen von Ärzten in Krankenhäusern sind Fiktion – es gibt sie nicht!
Vergessen wir nicht: Es geht uns nicht nur um den Schutz unserer Mitglieder, der Krankenhausärzte, vor Übermüdung, Überlastung und Ausbeutung. Es geht vielmehr auch um den Schutz der Patienten vor übermüdeten Ärzten, vor Kunstfehlern aus Erschöpfung, vor Krankenhausmanagern, denen fitte Ärzte und optimale Patientenbetreuung weniger wert sind, als ihre Budgets. In einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Artikel der Zeitschrift „Medizinische Klinik“ wird davor gewarnt, dass 84 Prozent der Behandlungsfehler in Arbeitsschichten von mehr als 24 Stunden vorkommen. An dieser Stelle wünsche ich mir endlich auch mal von der Patientenbeauftragten der Bundesregierung ein klares Wort im Sinne der Patienten gegen die gefährlichen Marathonschichten von Klinikärzten.
Wir Krankenhausärzte sind nicht mehr gewillt, die systematische Verschlechterung der Arbeitsbedingungen tatenlos hinzunehmen. Es regt sich gewaltiger Widerstand. An den Universitätskliniken rumort es kräftig, wir haben Demonstrationen mit weit über 3.000 Ärzten in Baden-Württemberg und Hessen organisiert. Die Ärzte haben die Schnauze von der Missachtung ihrer Leistung voll. Es ist ein Unding, dass die Länder einfach die Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich um bis zu 3,5 Stunden erhöht haben. Zugleich sind Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld weggefallen. Das entspricht einem Lohnraub bis zu 10%. Das ist schlicht unverfroren. So macht man den Arbeitsplatz Krankenhaus vollends kaputt. So gefährdet man Patienten, weil man Ärztinnen und Ärzten die Motivation raubt.
Wem man die Perspektive raubt, weil man ihn ausbeutet bis zum letzten, wem man anständige Arbeitszeiten trotz gewonnener Prozesse verweigert, wem man dann noch Geld nimmt, von dem kann man nicht erwarten, dass er die Höchstleistungen bringt, die unsere Patienten brauchen und verdient haben.
Zusammengefasst fordern wir also:
Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt muss einen weiteren Arbeitszeitgipfel einberufen, um
bundesweite Aktionen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Kooperation
mit örtlichen Aufsichtsbehörden und dem Marburger Bund zu initiieren. Die
Politik muss die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und die rechtskonforme
Anwendung der Übergangsvorschriften endlich ernsthaft überwachen. Gesetze
werden zu Lachnummern, wenn einen ihre Anwendung nicht interessiert.
Die
Bundesregierung darf auf gar keinen Fall eine Verlängerung der
missbrauchten Ausnahmeregelung im § 25 des Arbeitszeitgesetzes über den
31. Dezember 2005 hinaus in Erwägung ziehen. Die Politik würde die
Missachtung der von ihr verabschiedeten Gesetz damit ja noch belohnen!
EU-Kommissar
Vladimir Spidla muss den Vorschlag zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie
unverzüglich zurückziehen. Die Europäische Richtlinie dient dem
Arbeitsschutz, nicht dem Geldsparen im Krankenhaus. Man verkehrt das Ziel
des Arbeitsschutzes in das Gegenteil, wenn man allein arbeitgeberfreundlich
die Ausbeutung der Mitarbeiter fördert. Die EU-Kommission, das
Europaparlament und der Ministerrat dürfen die ursprüngliche und heute
gültige Arbeitszeitrichtlinie nicht antasten. Es kommt auf sachgerechte
Umsetzung in den Mitgliedstaaten an – nicht auf Verwässerung des
Arbeitsschutzes!
Die
Arbeitgeber müssen ihre Blockadepolitik gegen einen
Arbeitszeit-Tarifvertrag aufgeben, damit die Tarifparteien endlich zu
Abschlüssen kommen können. Die öffentlichen Arbeitgeber müssen ein
verhandlungsfähiges Angebot vorlegen, das das gegenwärtige Recht
berücksichtigt, statt nach Brüssel zu schielen und auf Änderungen zu
hoffen – aber im eigenen Land nichts zu tun!
Der Tarifvertrag über die wöchentliche Arbeitszeit, der von den Bundesländern gekündigt worden ist, gehört wieder in Kraft gesetzt. Einseitiger Lohnraub im zweistelligen Prozentbereich an Krankenschwestern und Ärzten gefährdet Patienten, Wissenschaft und Krankenhäuser. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder gehört wieder an den Verhandlungstisch.